Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine aktuelle Kurzübersicht verschiedener Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen an Alt- und Neubauten. Die Übersicht ist in sechs Schwerpunkte gegliedert:
- Energiesparender Neubau (Niedrigenergie- und Passivhäuser, Häuser in Solarsiedlungen)
- Energetische Gebäudesanierung
- Wärmeschutz bei bestehenden Gebäuden
- Energiesparende Heiz- und Lüftungssysteme (einschließlich Trinkwassererwärmung)
- Erneuerbare Energiequellen
- Kraft-Wärme-Kopplung.
In der Liste sind alle bundeseinheitlichen Förderungsprogramme und speziell die Förderungsmöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Ebenfalls enthalten sind die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärmekopplung.
Informationen zur KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen und
Maßnahmenkombinationen
Seit März 2011 fördert die KfW-Bank in ihrem Programm "Energieeffizient Sanieren" wieder einzelne Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden, wie z.B. die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung der Außenwand. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind allerdings hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Zudem ist das Antragsverfahren sehr komplex und nur unter Einbeziehung von Sachverständigen möglich.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW ist die Inanspruchnahme der KfW-Einzelmaßnahmenförderung nur in manchen Fällen sinnvoll, da die Zusatzkosten für die Sachverständigenbestätigungen sowie für die von der KfW-Bank geforderten Nachweise mitunter höher sind als der gewährte Förderbetrag.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich die Förderung für Sie lohnt, berät Sie die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW gerne dazu, welche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Fall überhaupt gefördert werden, welche Anforderungen die KfW-Bank daran stellt und welche Details dabei zu beachten sind. Unsere Energieberater/-innen informieren Sie zu den Förderkonditionen, dem Vorgehen bei der Antragstellung und den Nachweisen, die Sie gegenüber der KfW-Bank für die jeweiligen Maßnahmen erbringen müssen, damit die Förderung auch tatsächlich gewährt wird.
Maßnahmenkombinationen
Seit März 2011 fördert die KfW-Bank in ihrem Programm "Energieeffizient Sanieren" wieder einzelne Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden, wie z.B. die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung der Außenwand. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind allerdings hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Zudem ist das Antragsverfahren sehr komplex und nur unter Einbeziehung von Sachverständigen möglich.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW ist die Inanspruchnahme der KfW-Einzelmaßnahmenförderung nur in manchen Fällen sinnvoll, da die Zusatzkosten für die Sachverständigenbestätigungen sowie für die von der KfW-Bank geforderten Nachweise mitunter höher sind als der gewährte Förderbetrag.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich die Förderung für Sie lohnt, berät Sie die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW gerne dazu, welche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Fall überhaupt gefördert werden, welche Anforderungen die KfW-Bank daran stellt und welche Details dabei zu beachten sind. Unsere Energieberater/-innen informieren Sie zu den Förderkonditionen, dem Vorgehen bei der Antragstellung und den Nachweisen, die Sie gegenüber der KfW-Bank für die jeweiligen Maßnahmen erbringen müssen, damit die Förderung auch tatsächlich gewährt wird.
Aktualität:
Die Konditionen der Förderprogramme, beispielsweise Zinssätze, ändern sich häufig. Aus diesem Grund bemühen wir uns um die regelmäßige Aktualisierung der jeweiligen Angaben. Allerdings fließen die Fördermittel nicht immer. Ist der Etat eines Programms erschöpft, können keine Subventionen mehr zur Verfügung gestellt werden. Auskunft dazu erteilen die in der Übersicht angegebenen Ansprechpartner.
Wichtige Hinweise:
- Bevor mit einer Energiesparmaßnahme begonnen wird, sollten sich künftige Energiesparer in jedem Fall bei den genannten Ansprechpartnern über Fördermöglichkeiten informieren.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Weitere Förderprogramme:
Neben den aufgeführten Förderprogrammen von Bund und Land, die sich teilweise geschickt miteinander kombinieren lassen, gibt es vielerorts weitere, sehr interessante lokale Förderungen von Energieversorgern, Kreisen oder Kommunen. Auch diese Möglichkeiten lassen sich eventuell mit den hier aufgeführten Programmen sinnvoll verknüpfen. Interessenten sollten sich deshalb zusätzlich bei einer örtlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, bei dem zuständigen Energieversorger oder der jeweiligen Kommune erkundigen.
Energieberatung:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW informiert zu allen Fragen ums Energie sparen, zur energetischen Gebäudemodernisierung und zu passenden Förderprogrammen. Sie können sich in der Beratungsstelle oder bei sich zu Hause beraten lassen. In einigen Kommunen gibt es auch spezielle Vor-Ort-Angebote wie den Solarstromcheck oder Energiegutachten.


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