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Deutsche Telekom AG: Studenten, Arbeitslose und Behinderte können mit Sozialtarif sparen

Telefonieren kann auch bei der Deutschen Telekom AG günstiger sein. Das Unternehmen bietet bisher als einziger Telekommunikationsdienstleister freiwillig einen Sozialtarif an. Festnetzkunden bekommen die Vergünstigung in Form eines Gesprächsguthabens auf die geführten Telefonate angerechnet. Aber nicht jeder kommt in den Genuss des speziellen Tarifes.

Wer den Sozialtarif beantragen kann


Den Sozialtarif erhalten nur Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG haben und
  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (z.B. Arbeitslosengeld II-Empfänger) oder
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent sind.

Gesprächsguthaben ab 6,94 Euro im Monat
  • Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist oder BaföG erhält, bekommt ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,94 Euro (netto).
  • Personen mit einer der oben genannten Behinderungen erhalten eine Gutschrift von 8,72 Euro (netto).
  • Wer den Sozialtarif zusätzlich mit Sparoptionen kombiniert, kann noch mehr Geld sparen.

Die Vergünstigung gilt pro Abrechnungszeitraum und kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Der Sozialtarif gilt nicht bei Call-by-Call und Preselection


Die Deutsche Telekom AG gewährt die soziale Vergünstigung für alle selbstgewählten Standardverbindungen im In- und Ausland, die über das Netz der T-Com geführt werden. Dabei ist es egal, ob der Kunde einen analogen oder einen ISDN-Anschluss hat.
Der Rabatt gilt nicht für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call oder bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection). Ebenso gibt es keine Vergünstigung für die Grundgebühr oder für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze. Der Sozialtarif ist auch nicht möglich bei Pauschaltarifen (Flatrate), z. B. bei so genannten Komplettpaketen. Den Sozialtarif bekommen Betroffene zunächst für maximal drei Jahre, BaföG-Empfänger nur für ein Jahr.

Wie man den Sozialtarif bekommt


Verbraucher, die die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllen, können bei der Deutschen Telekom AG einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Dazu benötigen sie nur die entsprechenden Nachweise: BaföG-Bescheid bzw. Bescheinigung über Rundfunkgebührenbefreiung oder Schwerbehinderung. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bescheinigt die GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen sollten Betroffene einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn die Voraussetzungen für den Sozialtarif wegfallen, müssen Kunden die Deutsche Telekom AG darüber sofort informieren.

Weitere Informationen zum Thema "Rundfunkgebühren(befreiung)" finden Sie hier.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link195828A.html