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Lebens- und Rentenversicherungen: Nachschlag für gekündigte oder ruhende Altverträge

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ablauf des Vertrages kündigen musste, konnte bislang beim Blick auf die geringe Rückzahlungssumme leicht einen Schock bekommen. Seit Herbst 2005 sieht es dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) für viele Kunden besser aus, die ab Mitte der neunziger Jahre bis Herbst 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben. Sie können sich bei vorzeitigem Vertragsende auf höhere Rückzahlungen oder bei einer Beitragsfreistellung auf eine Anhebung der Versicherungssumme freuen. Vom BGH-Spruch profitieren auch Kunden, die bereits eine Rückzahlung erhalten haben.

Nachfolgend wichtige Tipps, die Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen beachten sollten:
  • Anspruch prüfen: Höhere Rückzahlungen können alle Versicherungsnehmer einfordern, die circa ab dem 29. Juli 1994 bis etwa Herbst 2001 eine kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung abgeschlossen und diese bereits vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Das kundenfreundliche Urteil ist auf auch fondsgebundene Verträge anwendbar.
  • Keine willkürlichen Auszahlungen mehr: Versicherungen müssen die Berechnungsvorgaben anwenden, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vorgegeben hat. Vor allem Versicherte, die ihre Verträge schon nach kurzer Laufzeit – bis zu drei oder vier Jahre nach Abschluss – beendet oder freigestellt haben, profitieren dadurch von einer höheren Rückzahlung oder einer Erhöhung der beitragsfreien Versicherungssumme.
  • Verjährungsfristen ab Ende des Jahres beachten: Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen können nach fünf Jahren oder nach drei Jahren verjähren. Ansprüche aus Verträgen, die ab dem 1. Januar 2006 rückgekauft oder beitragsfreigestellt wurden, enden ab 31. Dezember dieses Jahres. Betroffene Kunden sollten sich deshalb umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und von ihm eine Neuberechnung fordern. Ist eine Klärung bis Ende des Jahres nicht möglich, sollte vom Versicherungsunternehmen unbedingt ein Verjährungsverzicht verlangt werden.
  • Einschaltung des Ombusmanns:Bei Problemen können Anspruchsberechtigte auch kostenlos den Link öffnet in neuem FensterOmbudsmann des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft einschalten. Durch diesen Schritt wird die Verjährung zunächst aufgehoben. Den gleichen Effekt bewirkt die Einleitung eines Klageverfahrens. Wer über eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz verfügt, sollte jedoch vorab beim Versicherer eine Deckungszusage für die Klage einholen.

Versicherte, die ihren Anspruch auf höhere Rückzahlung bei einer gekündigten Lebensversicherung geltend machen wollen, können hier ausführliche Informationen zum BGH-Urteil sowie einen Musterbrief als Vorlage für ein Anschreiben an das Versicherungsunternehmen zum Preis von 1,50 Euro herunterladen.
TitelDatumTypGrößePreisBezahlung über
Erläuterungen zum BGH-Urteil09.09.2010PDF29.5 KB1,50 EURClick&Buy  |  Lastschrift


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link199926A.html