
50 oder 100 SMS gratis - diese Offerte im Internet lässt vor allem das Herz von Jugendlichen höher schlagen, die oft mit knappem Budget ihren Handykonsum finanzieren müssen. Doch hinter der lukrativen Aussicht, für lau übers Internet zu simsen, steckt eine fiese Abzock-Masche: An die Gratis-SMS knüpft sich häufig ein kostenträchtiges ein- oder zweijähriges Abo, für das im Monat sieben bis zwölf Euro fällig werden. Um das Geld sicher zu haben, kassieren die Dienste-Anbieter die Gebühren für die gesamte Vertragsdauer sogar schon im Voraus. Verbreitet ist auch die Masche untergeschobener Kurzwahl-Abos. Dabei werden regelmäßig Beträge über die Mobiltelefonrechnung eingezogen.
- Lockruf per Gratis-SMS und Gewinnspiel: Einschlägige Internetseiten werben mit einer hohen Anzahl an Gratis-SMS und koppeln ihr Angebot häufig auch noch mit einem Gewinnspiel. Wer scharf auf kostenfreies Simsen ist und dazu auch noch ein Handy, einen iPod oder eine Digitalkamera einstreichen will, muss lediglich Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse online in ein Formular eintragen und einfach abschicken.
- Tücken im Kleingedruckten: Welche Verpflichtungen Kunden tatsächlich eingehen und was an Kosten auf sie zukommt, ist gut versteckt im Kleingedruckten. Doch die tückischen Klauseln sind meist nur zu sehen, wenn man auf der Angebotsseite weiter nach unten scrollt oder die Teilnahmebedingungen extra anklickt.
- Funkstille während Widerrufsfrist: In den Teilnahmebedingungen findet sich zwar ein Hinweis auf die zweiwöchige Widerrufsfrist. Doch damit reuige Kunden den Abo-Vertag nicht innerhalb dieser Frist rückgängig machen, wird ihnen die dicke Rechnung oft erst nach einigen Wochen präsentiert. Häufig kommt diese dann von einer Firma im Ausland. Wird der SMS-Dienst zudem noch vorzeitig eingestellt, werden Abo-Kunden ihr bereits gezahltes Geld kaum je wiedersehen.
- Genauer Blick auf Vertragsbedingungen: Bevor Interessenten online ein Formular ausfüllen und freischalten, sollte stets das Kleingedruckte aufgespürt und sorgsam gelesen werden. Außerdem ist bei Verträgen mit langer Bindungsdauer auch zu überlegen, ob sich das Angebot wirklich rechnet. Denn die hohe Anzahl an Kurznachrichten kann nur per Internet verschickt werden. Wer auf die Offerte hereingefallen ist, sollte von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.