Der Etat der Verbraucherzentrale NRW in Höhe von rund 29 Millionen Euro im Jahr speist sich aus institutioneller Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, aus anteiligen Mitteln der Städte und Kreise für die örtlichen Beratungsstellen, Projektmitteln, Spenden sowie aus eigenen Einnahmen.
Anfang der 1980er Jahre wurde begonnen, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren – für die Verbraucherzentrale NRW bedeutete diese Weichenstellung, ihre Anstrengungen zur Erzielung eigener Einnahmen zu intensivieren. Durch die Einführung von Beratungsentgelten, durch verlegerische Aktivitäten, durch Akquisition von Projektmitteln sowie durch die Gründung eines Fördervereins haben wir hierzu erfolgreiche Schritte unternommen.
Allenfalls partiell können die ordnungspolitisch angelegten Aufgaben der Verbraucherzentrale NRW in marktgängige Dienstleistungen umgewandelt werden. Dies gelingt zum Beispiel bei Spezialberatungen zu Baufinanzierungs-, Altersvorsorge- oder Versicherungsfragen, durch deren Nutzung ein hoher geldwerter Vorteil für Ratsuchende zu erwarten ist. Hier sind die Kosten der Beratungen voll durch Entgelte der Kunden aufzubringen.
Doch Verbraucherarbeit ist auch eine unverzichtbare ordnungspolitische Aufgabe, die bei allen Erfordernissen von Haushaltskonsolidierung in staatlicher Verantwortung bleiben muss.

