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Pfandpflichtige Einwegdosen und -flaschen: Regeln für die Rückgabe

Für Ex-und-hopp-Verpackungen gilt seit 1. Mai 2006 nach der Verpackungsverordnung eine einheitliche Regelung bei der Pfandrückgabe: Leere Getränkeflaschen und -dosen können in jedem Geschäft abgegeben werden, das Einweg-Gebinde aus dem gleichen Material im Sortiment hat. Verbraucher sollten das gezahlte Einweg-Pfand also leicht zurückerhalten können. In der Praxis versuchen Händler aber immer wieder, die Rücknahme für Einweg-Verpackungen zu verweigern, die zerbeult sind oder bei denen das DPG-Pfandzeichen und EAN-Code beschädigt oder verschmutzt sind, so dass sie von Rücknahmeautomaten nicht erkannt werden. Die wichtigsten Regeln:
  • Einweg-Rückgabe überall: Seit dem 1. Mai 2006 müssen Händler, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegdosen und -flaschen verkaufen, sämtliche Verpackungen aus gleichem Material annehmen. Wer etwa Cola in Dosen und Plastikflaschen anbietet, muss auch Pfand für Bierdosen und Mineralwasser-Plastikflaschen zurückgeben. Dagegen braucht der Händler, der ausschließlich pfandpflichtige Getränke in Glasflaschen vertreibt, weder Dosen noch Plastikflaschen zu akzeptieren. Der Vorteil für Verbraucher: Bei gleichem Material müssen sie nicht mehr zwischen Flaschen und Dosen beispielsweise vom Discounter und aus dem Supermarkt unterscheiden.
  • Keine Regel ohne Ausnahme: Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter dürfen die Rücknahme auf Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen.
  • Getränke mit Einweg-Pfand: Pfandpflichtig sind Bier, Mineralwasser, kohlensäurehaltige Durstlöscher (zum Beispiel Limo, Cola) und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, etwa Eistee und so genannte Sport-Getränke sowie alkoholhaltige Mischgetränke – so genannte Alcopops. Ab April 2009 gilt auch ein Pfand für alle diäteti­schen Getränke in Einwegverpackungen - mit Ausnahme von Ge­tränken für Kleinkinder und Säuglinge.
  • Einheitliches Einweg-Pfand: Auf Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter werden 25 Cent erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Verpackungsmaterial um Glas, Kunststoff, Aluminium oder Weißblech handelt.
  • Kein Pfand auf ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen: Getränkekartons oder Schlauch- und Standbeutel gelten in der Verpackungsverordnung als annähernd gleich umweltfreundlich wie Mehrweg-Verpackungen und bleiben daher von der Pfandpflicht befreit. Diese Bewertung gilt aber nur, wenn sie tatsächlich über ein Duales System getrennt gesammelt und verwertet werden.
  • Unabhängig von der Verpackung bleiben pfandfrei: Frucht- und Gemüsesäfte und –nektare, Milch und Milch-Getränke, diätetische Getränke für Kleinkinder und Säuglinge sowie Wein und Spirituosen in Einweg-Verpackungen.
    Pfandzeichen
  • Erkennen von Einweg-Verpackungen: Da der Gesetzgeber immer noch keine klare Kennzeichnung (z.B."Einweg, Pfand 25 Ct" bzw. "Mehrweg, Pfand 8 Ct") vorgeschrieben hat, werden Einweg- und Mehrweg-Flaschen oft verwechselt. Einen - leider wenig konkreten - Hinweis gibt das Pfandzeichen der von Handels- und Ernährungsindustrie getragenen DPG Deutschen Pfandsystem GmbH: Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode).
  • Beschädigte Verpackungen: Nehmen Rücknahmeautomaten beschädigte Verpackungen nicht an, müssen diese manuell gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden, wenn diese als als pfandpflichtige Einweg-Verpackungen erkennbar sind. Fehlen allerdings Pfandzeichen und EAN-Code, sollte das Verkaufspersonal pfandpflichtige Einweg-Verpackungen zum Beispiel an einer eindeutigen Flaschenform und -Prägungsmerkmalen (oft bei Eigenmarken) durch Vergleich mit Gebinden des eigenen Sortiments erkennen können. Um eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten sollte darauf geachtet werden, dass auf Flaschen das Etikett mit einer Pfandkennzeichnung vorhanden und lesbar ist und dass Dosen und Plastikflaschen nicht bis zur Unkenntlichkeit "geplättet" werden. Bei Problemen mit der Erstattung des Einwegpfandes hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief für Sie bereit.
  • Mehrweg bleibt beste und bequemste Lösung: Probleme bei der Leergutrückgabe lassen sich vermeiden, wenn Verbraucher im Geschäft zu Getränken in Mehrweg-Flaschen greifen - für die Umwelt am besten: aus der Region. Vorteil zudem: Das Mehrweg-Pfand ist deutlich geringer; für die Bierflasche beispielsweise beträgt es nur acht Cent und für die Mineralwasserflasche 15 Cent.

    Siegel: Blauer Engel Symbol Mehrweg - für die UmweltMehrweg-Flaschen sind oft zu erkennen am Umweltzeichen Blauer Engel oder am Mehrweg-Zeichen der Verbände der deutschen Getränkewirtschaft.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
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