Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Ratgeber zum Thema:

Titelbild des Ratgebers die besten Gratisprogramme

Die besten Gratisprogramme


12,90 EURO
192 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsangebote

Wissenswertes über Rundfunkgebühren

An- und Abmeldung bei der GEZ

Wann muss eine Anmeldung bei der GEZ erfolgen?


Grundlage für die Zahlung von Rundfunkgebühren ist der Link öffnet in neuem FensterRundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Danach ist jeder, der ein Gerät zum Empfang bereit hält, verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen. Gemäß Link öffnet in neuem Fenster§ 4 Abs. 1 RGebStV beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät (Radio, Fernseher, neuartiges Rundfunkgerät) zum Empfang bereitgehalten wird und nicht erst mit der Anmeldung.

Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Angaben machen:Fernseher
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • gegenwärtige und letzte Anschrift (unter der ein Gerät gemeldet war)
  • Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkgeräten
  • Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Geräte
  • Rundfunkteilnehmernummer (falls vorhanden)

Wann endet die Gebührenpflicht?


Die Gebührenpflicht endet, wenn keine Radio und Fernseher mehr vorhanden sind und Sie dies der Link öffnet in neuem FensterGEZ (Gebühreneinzugszentrale) oder Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt mitteilen. Es reicht nicht aus, dass Sie keine Rundfunkgeräte mehr haben, Sie müssen dies Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt oder der GEZ tatsächlich auch melden. Die Abmeldung wird dann zum Ende des Monats durchgeführt, in dem Ihre Mitteilung an die GEZ oder die Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt erfolgt.

Was ist bei der Abmeldung zu beachten?


Die Abmeldung muss schriftlich bei der GEZ oder Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt erfolgen. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus. Die Abmeldung wird Ihnen von der GEZ oder Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt bestätigt.

Eine befristete Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel Urlaub) ist nicht möglich, es sei denn, Sie entfernen die Rundfunkgeräte aus der Wohnung. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

FernbedienungWichtig: Bei der Abmeldung müssen Sie einen konkreten Grund angeben und darauf hinweisen, was mit den Rundfunkgeräten passiert. Beispielsweise kann eine Abmeldung erfolgen, weil Sie mit einem Partner zusammenziehen, der ebenfalls Rundfunkempfangsgeräte angemeldet hat. In solchen Fällen reicht es aus, wenn ein Rundfunkteilnehmer die gemeinsamen Geräte angemeldet hat. Dies wäre dann als Grund anzugeben.

Empfehlung der Verbraucherzentrale

Als Rundfunkteilnehmer tragen Sie die Beweislast für den Zugang der Abmeldung bei der GEZ oder Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt . Sie sollten die Abmeldung daher möglichst per Einschreiben einreichen, um den Eingang bei der GEZ/ Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt nachweisen zu können. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg der Post unbedingt auf.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Abmeldebestätigung seitens der GEZ oder Ihrer Link öffnet in neuem FensterLandesrundfunkanstalt erhalten. Solange die Abmeldung nicht schriftlich bestätigt wurde, können Sie nicht davon ausgehen, dass sie erfolgt ist.

Haben Sie die Rundfunkgebühren bis zur Abmeldung per Lastschrifteinzug gezahlt, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Wenn die GEZ auch weiterhin abbucht, ist das Teilnehmerkonto nicht abgemeldet worden.

Postadressen für Ihre Abmeldung
Ihre etwaige Abmeldung adressieren Sie an: GEZ, 50656 Köln
oder an die für Ihren Wohnsitz zuständige Landesrundfunkanstalt.
Die Adressen finden Sie Link öffnet in neuem Fensterhier.


Bei Fragen zur An- und Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen an die Verbraucherzentrale wenden. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Formular.

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link543241A.html