Falsche Versprechen
Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung - um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Die Gesetzeslage ist schwammig. Wehren können Kunden sich trotzdem.
Täuschend echt aussehende Schinkenfälschungen, inzwischen auch schon bei Rohschinken, Garnelenimitate oder Kunstkäse - was in manchen Lebensmitteln wirklich steckt, ahnen Verbraucher oft nicht einmal. Wo könnte Ihnen die Fälschung als Original verkauft werden?
Wer bei der Bezeichnung "kontrollierter Anbau" oder kontrollierte Qualität" Öko-Produkte erwartet, liegt falsch. "Kontrolliert" bedeutet lediglich, dass Vorschriften oder Richtlinien von Vertragspartnern oder Verbänden eingehalten sind.
Verbraucher greifen gerne zu Lebensmitteln aus der Region. Doch häufig kommen die Zutaten für das, was nach heimischer Qualität klingt, aus weiter Ferne. Oder hätten Sie gedacht, dass das Fleisch für den Schwarzwälder Schinken auch aus Dänemark kommen darf?
Viele Lebensmittelbezeichnungen sind gesetzlich legal, obwohl sie beim Verbraucher völlig falsche Erwartungen wecken. Manchmal gaukeln Namen tatsächlich nur Inhalte vor.
Werbung wie "Senkt den Cholesterinspiegel", "Stärkt die Abwehrkräfte" oder "Gut für die Knochen" soll den Absatz bestimmter Lebensmittel steigern. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat geprüft, inwieweit solche Versprechen tatsächlich haltbar sind. Bisheriges Fazit: Ein Großteil der Aussagen ist gar nicht beweisbar.
Mit Kinderjoghurt, Frühstückscerealien oder gesunden Naschereien sollen vor allem die Jüngsten zum Konsum animiert werden. Geworben wird mit Zusätzen von Mineralstoffen oder Vitaminen. Dabei steckt in Kinderlebensmitteln häufig eine große Portion Zucker.
Werbebotschaften wie "zuckerfrei" oder "fettarm" sollen kalorienarme Kost suggerieren. Doch sind fettfreie Lebensmittel wirklich kalorienarm und bedeutet "ohne Zuckerzusatz" immer frei von Zucker? Grundsätzlich lohnt es sich, genauer hin zu schauen.