Das sagen die Gesetze
Ein 150-Gramm-Becher Joghurt, eine 500-Gramm-Dose gefüllt mit Keksen - bei Fertigpackungen verlassen sich Verbraucher auf die Füllmengen, die auf der Packung stehen. Doch nicht jede Packung hält was sie verspricht.
Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung - um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Die Gesetzeslage ist schwammig. Wehren können Kunden sich trotzdem.
Hersteller dürfen Lebensmittel beispielsweise als "zuckerarm", "energiefrei" oder "leicht" nur noch etikettieren, wenn die Produkte exakte Vorgaben einhalten.
Für verarbeitete Produkte sind keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben.