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Was bedeuten die E - Nummern?


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Häufig gestellte Fragen



Sind Lebensmittelimitate ungesund?
Sie sind nicht grundsätzlich ungesund. Lebensmittelimitate werden jedoch in der Regel mit Hilfe vieler Zusatzstoffe hergestellt und haben eine minderwertigere Qualität als die Originale. Wenn Imitate nicht korrekt gekennzeichnet sind, handelt es sich um Verbrauchertäuschung. Hier finden Sie mehr Informationen zu "Analogkäse", "Schinkenimitat" oder "Surimi".

Dürfen Nährwertangaben auf der Verpackung fehlen?
Bei der Nährwertkennzeichnung handelt es sich um eine freiwillige Angabe der Hersteller. Nur wenn nährwertbezogene Aussagen gemacht werden, sind sie dazu verpflichtet. Werden Aussagen zum Brennwert, Eiweiß-, Kohlenhydrat- oder Fettgehalt gemacht, tritt die so genannte "Big 4"-Regel in Kraft. Folgende vier Angaben müssen dann auf dem Etikett stehen:

Brennwert (in kJ/kcal)
Eiweiß (in g)
Kohlenhydrate (in g)
Fett (in g)

Bei Werbeaussagen in Bezug auf Zucker-, Ballaststoff-, Natriumgehalt bzw. auf den Gehalt an gesättigten Fettsäuren gilt die "Big 8"-Regel. In diesem Fall sind folgende Angaben erforderlich:

Brennwert (in kJ/kcal)
Eiweiß (in g)
Kohlenhydrate (in g) - davon Zucker (in g)
Fett (in g) - davon gesättigte Fettsäuren (in g)
Ballaststoffe (in g)
Natrium (in g)

Muss bei Lebensmitteln der Grundpreis ausgewiesen werden?
Die Ware muss grundsätzlich so ausgezeichnet werden, dass Sie auf einen Blick den Preis und den Grundpreis erkennen können. Alle Lebensmittel im Lebensmitteleinzelhandel und auf dem Markt müssen einen Grundpreis tragen, außer er stimmt mit dem Endpreis überein. Der Grundpreis bezieht sich auf 1 Kilogramm oder 1 Liter oder auf 100 Gramm bzw 100 Milliliter. Eine Ausnahme sind Produkte, die stückweise verkauft werden, z. B. Ananas, Gurke, Kiwi oder Brötchen.

Wenn Ihnen in "Ihrem" Supermarkt aufgefallen ist, dass der Grundpreis nicht lesbar oder gar nicht ausgezeichnet ist, können sie unser Beschwerdeformular nutzen.

Darf die Verkäuferin das Verpackungspapier beim Käse oder die Schälchen für Oliven mitwiegen?
Mitwiegen ja, mitkassieren nein. Wenn Sie zum Bespiel auf dem Markt einkaufen, müssen Verpackungen vom Gesamtgewicht abgezogen werden - entweder dadurch, dass die Waage voreingestellt ist oder durch das Drücken der "Tara"-Taste vor dem Wiegen (auf "Null" stellen). Die Waagen müssen geeicht sein.

Fragen Sie beim nächsten Einkauf nach, ob das Verpackungsgewicht abgezogen wurde. Wenn Sie vermuten, dass nicht richtig gewogen wird oder die Waage nicht geeicht ist, informieren Sie das zuständige Link öffnet in neuem FensterEichamt.

Bedeutet "alkoholfrei", dass wirklich "Null" Alkohol enthalten ist?
Nicht unbedingt! Getränke, die weniger als 0,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol enthalten, dürfen als "alkoholfrei" beworben werden. Alkoholfreies Bier gibt es so z.B. mit einem Alkoholgehalt von 0,35 Vol.-%. Der Alkoholgehalt in Getränken muss leider nur gekennzeichnet werden, wenn der Gehalt mehr als 1,2 Vol.-% beträgt. Das bei Kindern beliebte Malzbier kann 0,3 bis 1,4 Vol.-% Alkohol enthalten.

Auf der Verpackung ist ein Bauernhof abgebildet und Kühe auf der Wiese! Heißt das, das Fleisch kommt frisch vom Land?
Unwahrscheinlich! Das meiste Fleisch kommt heute aus industrialisierter Massentierhaltung und Schlachtung. In der Werbung werden industrielle Tierhaltung oder High-Tech-Gemüseproduktion gerne hinter romantischem Image mit Fachwerk und Almen versteckt. Die Aufmachung steht also oft im krassen Widerspruch zum Inhalt.

Packungen wie z.B. Chipstüten enthalten häufig viel Luft. Ist das nicht Betrug?
Damit Kunden nicht direkt merken, wenn die Produktpreise steigen, bieten viele Hersteller Produkte zum alten Preis in neuen Verpackungen aber mit weniger Inhalt an. Laut Gesetz dürfen Fertigpackungen allerdings keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist. Konkrete Vorgaben, wie viel Luft in einer Packung sein darf, gibt es aber nicht. Vielmehr muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Mogelpackung und damit um einen Gesetzesverstoß handelt.
Wenn allerdings der Freiraum in der Packung 30 Prozent oder mehr beträgt, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Mogelpackung und damit um Täuschung handelt.
Verbraucher sollten daher also immer die Grundpreise (Preise pro Gramm, Kilogramm, Liter oder Stück) vergleichen und bei Auffälligkeiten die Verbraucherzentrale und das Link öffnet in neuem FensterEichamt informieren.


Muss der Salzgehalt auf der Verpackung stehen?

Wer weniger Salz essen will, muss bereits beim Einkauf damit anfangen. Doch hier beginnt das Problem: Die Angaben zum Salzgehalt sind bislang freiwillig. So ist entweder überhaupt kein Salzwert angegeben oder falls doch, versteckt er sich hinter der Bezeichnung "Natrium" (ein Bestandteil von Kochsalz, Natriumchlorid). Dieser Wert muss erst mal mit 2,5 multipliziert werden, um die tatsächliche Salzmenge zu erfahren.
Die verbraucherfreundlichste Lösung wäre, wenn verbindlich der "Salz"-Gehalt genannt würde. Weitere interessante Infos finden Sie Link öffnet in neuem Fensterhier

Was bedeutet der ovale Kreis auf der Käseverpackung und warum befinden sich zwei oder mehrere dieser Zeichen darauf?
IdentitätskennzeichenDer ovale Kreis ist ein Identitätskennzeichen. In diesem Zeichen steht zum Beispiel "DE" für Deutschland und "BY" für Bayern. Verpackungen mit Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Geflügel, Milch, Käse & Co. müssen das Identitätskennzeichen tragen. Dadurch lassen sich Produkte tierischen Ursprungs bis zum Hersteller zurückverfolgen. Allerdings kann der Verbraucher nur erkennen, in welchem Staat oder Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Die Herkunft der Rohstoffe lässt sich daraus nicht abzuleiten, Rückschlüsse auf Transportwege sind aber möglich.
Oftmals finden sich auf Verpackungen tierischer Lebensmittel mehrere solcher Zeichen, da ein Hersteller zum Beispiel mehrere Abfüllstationen bedient, aber nicht auf verschiedene Verpackungsdesigns zurückgreifen will. Stattdessen bringt er eine Art "Legende" auf der Käseverpackung an. Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum findet sich dann der Buchstabe "G" oder ein anderes Schriftzeichen, mit dessen Hilfe das richtige Identitätskennzeichen zugeordnet werden muss.
Diese Praxis ist für den Verbraucher schwer verständlich und wenig transparent. Besonders dann, wenn sich der ausgewiesene Buchstabe nicht in der Nähe der Identitätskennzeichen befindet oder der legendenartige Aufdruck leicht verwischbar und kaum erkennbar ist.


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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link668491A.html