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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

09.02.2010
Zwickmühle für Kabelkunden: Freude über Winter-Olympiade in scharfen HD-Bildern könnte bald getrübt werden

Für Kabelkunden in NRW, die scharf auf die neuen hochauflösenden (HD)-TV-Sendungen sind, liegen derzeit Freud` und Leid nah beisammen. Wer nämlich über einen HD-fähigen Flachbildschirm verfügt und in einem Haus mit modernisierter Kabelhausverteilung wohnt, (Frequenz-Ausbau bis 862 MHz), braucht sich nur noch einen HD-fähigen Kabel-Receiver anzuschaffen. Dann können Zuschauer ab dem 12. Februar die Sender "Das Erste HD" und "ZDF HD" - und damit Olympischen Winterspiele aus Kanada - in der derzeit besten Bildqualität verfolgen.

Mit dabei sein können übrigens auch alle Analog-Kabelkunden. Denn an jeder Kabeldose liegen neben den Analog-Signalen und den Digital-Signalen in Standard-Auflösung (SDTV) auch die Digital-Signale in der hochauflösenden Technik HDTV an. Da die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programme grundsätzlich unverschlüsselt ausstrahlen, sind "Das Erste HD" und "ZDF HD" mit jedem HD-Kabelreceiver zu empfangen.

Doch die Freude könnte bald getrübt werden. Denn auch die großen privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 wollen in den nächsten Wochen oder Monaten ihre HD-Programme ins Kabelnetz bringen. Der Unterschied nur: Die scharfen Programme von "RTL", "Vox", "Sat1", "Pro7" und "Kabel 1" werden verschlüsselt ausgesendet. Doch die grad neu angeschafften Receiver kommen damit nicht klar, weil sie nur für den Empfang unverschlüsselter HD-Sendungen geeignet sind.

Weiterhin ist wahrscheinlich, dass RTL und ProSiebenSat.1 bei einer Verbreitung im Kabel die gleichen Restriktionen sicherstellen wollen, die sie schon bei der Verbreitung über die Satelliten-Plattform HD+ durchgesetzt haben. Dazu gehört die Verwendung einer neuen Receiver-Generation, die aber derzeit noch gar nicht auf dem Markt sind.

Die großen Privatsender wollen den Einstieg in die HD-Verbreitung nutzen, den heimischen Umgang mit ihren Sendungen zu kontrollieren. Bei der HD-Verbreitung über Satellit beispielsweise lassen RTL und Co. zwar eine Aufzeichnung per Festplattenrekorder zu, blockieren aber durch entsprechende Signale den schnellen Vorlauf, um somit ein Überspringen von Werbeblöcken zu verhindern.

Weiterhin könnten sie auch festlegen, dass eine Sendung überhaupt nicht aufgezeichnet oder eine Aufnahme nach einigen Tagen nicht mehr wiedergegeben werden kann.

Die Verbraucherzentrale NRW lehnt diese Eingriffe der werbefinanzierten Privatsender bei der privaten Programmaufzeichnung grundsätzlich ab. Darüber hinaus fordert sie ein Ende der Verschlüsselung von werbefinanzierten Vollprogrammen, unabhängig vom Verbreitungsweg und unabhängig davon, ob die Verbreitung in Standardqualität SDTV oder hochauflösend in HDTV erfolgt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link671981A.html