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Woher kommt mein Essen?


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Bezeichnungen für Lebensmittel: Oft mehr Schein als Sein

Viele Lebensmittelbezeichnungen können beim Verbraucher völlig falsche Erwartungen wecken. So suggerieren Begriffe wie "Edelschokolade" oder "Direktsaft" ein hochwertigtes bzw. naturbelassenes Produkt. Oder hätten Sie gedacht, dass Geflügelleberwurst auch Schweineleber enthält und ein bayerischer Leberkäse sogar ganz ohne Leber auskommt? Klicken Sie für mehr Informationen auf die einzelnen Lebensmittel:

Bayerischer Leberkäse
Döner Kebab
Edelschokolade
Eier
Direktsaft
Geflügelwurst, Wildpastete, Lammsalami
Hackfleisch
Kaffee
Kalbsleberwurst
Klosterprodukte
Körnerbrot
Marzipan
Wiener Schitzel
Smoothies
Unbehandelte Zitrusfrüchte
Zahnpflegekaugummis


Bayerischer Leberkäse
Anders als der Name vermuten lässt, enthalten Erzeugnisse, die als bayerischer Leberkäse verkauft werden oder Leberkäse, der in Bayern angeboten wird, in der Regel keine Leber. Dagegen enthält Stuttgarter Leberkäse mindestens fünf Prozent Leber, grober Leberkäse sollte zu fünf Prozent aus Leber bestehen.

Döner Kebab
Döner Kebab/Rechte: stockphoto.com/efesantik
Foto: stockphoto.com/efesantik

Nicht alles was auf dem Drehspieß gegrillt wird, sind aufgeschichtete Fleischlagen. Auch Hackfleisch vom Rind oder Schaf ist dabei: Der Anteil von Hackfleisch darf bis zu 60 % ausmachen. Bei Döner Kebab aus Hähnchen oder Putenfleisch darf zwar kein Hackfleisch verwendet werden. Allerdings ist bei manchen Geflügelspießen der Hautanteil recht hoch, er sollte jedoch 18 % nicht übersteigen.

Edelschokolade
Manche Schokolade ist zwar edel verpackt, erfüllt aber längst nicht die Erwartungen an "Edelschokolade". Zwar ist der Begriff nicht gesetzlich definiert, nach Auffassung der Wirtschaft sollen jedoch mindestens 40 Prozent des verarbeiteten Kakaoanteils aus Edelkakao stammen. Dies sind bestimmte Kakaosorten aus international festgelegten Anbaugebieten. Die Anbauländer werden regelmäßig von der International Cocoa Organisation (ICCO) veröffentlicht. Der Anteil von Edelkakao an der Weltproduktion beträgt weniger als fünf Prozent.

Eier
Die Angaben auf der Verpackung können auf die falsche Spur führen. Auch wenn auf dem Eierkarton eine deutsche Packstelle angegeben ist, können die Eier beispielsweise aus den Niederlanden stammen. Dies ist zulässig. Zwar kann auf der Verpackung darauf mit "Ursprung der Eier: siehe Stempel auf dem Ei" hingewiesen werden, die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Unternehmen von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch machen. Letztlich hilft nur der Blick auf das Ei, um sicher zu sein, woher das Ei stammt. Der Stempel auf dem Ei mit dem Erzeugercode gibt genaue Auskunft, in welchem Land das Ei gelegt wurde, bis hin zum Stall des Legebetriebes.

Häufig wird bei der Eierkennzeichnung auch getrickst, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt.

Weitere Infos zur Eierkennzeichnung finden Sie hier.

Auf der Internetseite Link öffnet in neuem Fenster"Was steht auf dem Ei?" erfahren Sie, durch Eingeben des Erzeugercodes, Name und Adresse des Legebetriebes.

Direktsaft
Aufschrift "Direktsaft" /Rechte: GoebelDie Bezeichnung "Direktsaft" erweckt bei vielen Verbrauchern die Erwartung, diese Säfte seien nach dem Pressen ohne weitere Verarbeitung abgefüllt worden. Tatsache ist aber, dass dem gepressten Saft gegebenenfalls das Fruchtfleisch entzogen wird, dann folgen Pasteurisierung und eventuell auch Tiefkühlung. Direktsäfte werden in der Regel mehrmals pasteurisiert und sind häufig mit Vitamin C (Ascorbinsäure) versetzt.

Mit Ausnahme von Birnen- und Traubensaft darf sowohl Direktsäften als auch Fruchtsäften aus Konzentrat zur Korrektur des Geschmacks bis zu 15 Gramm pro Liter Zucker zugesetzt werden. Dieser Zuckerzusatz muss im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden.

Die Verkehrsbezeichnung für einen aus Konzentrat hergestellten Saft z.B aus Orangen lautet "Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat". Lautet die Bezeichnung lediglich "Orangensaft", "Apfelsaft" etc., muss es sich um einen Direktsaft handeln.

Geflügelwurst, Wildpastete, Lammsalami
Wer bei Wurst und Pasteten auf Schweinefleisch verzichten möchte, sollte genau hinschauen. Ob Geflügel- bzw. Putenwurst, Putenleberwurst, Gänseleber- oder Wildpastete, Hirsch- und Lammsalami – sie alle enthalten in der Regel auch Schweinfleisch bzw. Schweineleber. Nur wenn der Name des Produkts um das Wort "rein" ergänzt ist, z.B. reine Putenwurst, wird ausschließlich Fleisch der angegebenen Tierart verwendet.

Hackfleisch
In der Kühltheke liegt manchmal neben "echtem" Hackfleisch ein zum Verwechseln ähnliches Produkt. Ein schneller Blick aufs Etikett zeigt in großen Buchstaben die Hackfleischsorte (gemischt, Rind oder Schwein). Auf den Unterschied weist nur der klein geschriebene Zusatz "Zubereitung aus …mit pflanzlichem Eiweiß" hin. Dieses Hackfleischprodukt besteht nur zu 70 Prozent aus Fleisch, der Rest ist Wasser, Weizenprotein, Weizenmehl, färbende Lebensmittel wie Rote-Bete und Paprikaextrakt.

Kaffee
Kaffeepackungen enthalten nicht immer nur gemahlene Kaffeebohnen. Manche Produkte enthalten neben Röstkaffee auch rund 10 Prozent Zucker in Form von Maltodextrin und/oder Karamell. Bedenkt man, dass Zucker preiswerter als Kaffee ist, kommt dies einer versteckten Preiserhöhung gleich. Nach einem Gerichtsstreit müssen nun die Kaffeepackungen auf der Vorderseite sowie auf der Schmalseite die Angabe "Röstkaffee mit Karamell" enthalten, ein Hinweis auf den Zuckerzusatz lediglich in der Zutatenliste oder der Begriff "Melange" genügen nicht.

Kalbsleberwurst
Lange Zeit musste eine Kalbsleberwurst überhaupt keine Kalbsleber enthalten. Die Leber stammte dagegen in der Regel vom Schwein. Kalbsleberwurst soll nur so genannt werden, wenn tatsächlich Kalbsleber drin ist. Ist nur Kalbfleisch aber keine Kalbsleber enthalten, soll die Bezeichnung "Kalbfleisch-Leberwurst" lauten.

Klosterprodukte
Rechtlich ist der Begriff "Kloster" nicht geschützt. Es gibt sicherlich Orden, die ihre eigenen Produkte und Lebensmittel mit guter Qualität anbieten. Das Prädikat "Kloster" sagt jedoch nichts Genaues darüber aus, wie ein Lebensmittel hergestellt wird. Einen Hinweis gibt nur der Blick auf das Etikett: Stehen dort nur Zutaten, die bei solchen Produkten erwartet werden? Zum Beispiel Nougat, Zucker und Nüsse in "Kloster-Pralinen" oder kommen auch Vollmilchpulver oder der Emulgator Sojalecithin vor, Stoffe, die üblicherweise bei der großindustriellen Produktion eingesetzt werden? Die hätten in Klosterprodukten eher nichts zu suchen. Ebenso unglaubwürdig käme ein "Kloster-Tee" mit dem Aufdruck "verpackt in Hamburg" daher, der zudem noch künstliches Aroma enthält.

Körnerbrot
Brot/Rechte: stockphoto.com/SednevaAnna
Foto: stockphoto.com/SednevaAnna

Manchmal verstecken sich hinter dem "Vollkorn-Look" Brot und Brötchen aus hellen Mehlen, die nur mit Körnern dekoriert sind. Auch Vollwertbrot oder Mehrkornbrötchen müssen nicht aus Vollkornmehl hergestellt sein. Häufig sind diese Erzeugnisse dunkel gefärbt, was den Eindruck noch verstärkt, es handele sich um "Vollkorn". Doch nur wo "Vollkorn" draufsteht ist auch Vollkornmehl oder Vollkornschrot verarbeitet und das zu mindestens 90 Prozent.

Marzipan
Marzipan ist die typische Zutat für viele Backwaren, Kuchen, Torten, Stollen oder Dominosteine. Hauptbestandteile von Marzipan sind blanchierte oder geschälte süße Mandeln und Zucker. Das billigere Persipan kann anstelle von Marzipan eingesetzt werden, muss aber dann kenntlich gemacht werden, wenn nach der Verkehrsauffassung die Verwendung von Persipan nicht üblich ist. Ausgangsmasse für Persipan sind nicht süße Mandeln, sondern Pfirsichkerne, Aprikosenkerne und ggfs. entbitterte bittere Mandeln.

Wiener Schnitzel
Ein Wiener Schnitzel ist streng genommen ein paniertes Kalbsschnitzel. Doch wer im Restaurant oder der Kantine ein solches Schnitzel vom Kalb möchte, sollte genau auf die Speisekarte schauen oder besser nachfragen. Häufig wird nämlich auch einfach ein paniertes Schnitzel, also auch Schweineschnitzel - aber z.T. auch Puten- oder andere Geflügelschnitzel - als "Wiener Schnitzel" bezeichnet.

Smoothies
Bei den Namen "Mango-Maracuja" oder "Himbeer-Brombeer" auf Smoothies denkt jeder, dass der Inhalt der kleinen Fläschchen auch hauptsächlich aus diesen Obstarten besteht. Dies ist häufig nicht der Fall. Nur die Zutatenliste auf der Rückseite entlarvt die Zusammensetzung. So sind Mango-Marcuja-Smoothies auf dem Markt, die gerade einmal 26 % Mango und 7 % Maracuja enthalten, dafür aber 36 % Apfelanteil haben. Auch bei der Variante "Himbeer-Brombeer" wird die Erwartung enttäuscht, Himbeeren und Brombeeren machen einen verschwindend geringen Anteil der Früchte aus, umso mehr enthält der Drink Bananen und schwarze Johannisbeeren. Das ist Irreführung. So sehen das zwar auch die Gerichte, doch sie halten ein Sternchen als Hinweis am Fruchtnamen für ausreichend, um Verbraucher darüber aufzuklären, dass Sie das Kleingedruckte lesen sollen.

Unbehandelte Zitrusfrüchte
Zitronen/Rechte: stockphoto.com/didyk
Foto: stockphoto.com/didyk

Bei Zitronen bzw. Zitrusfrüchte findet man häufig den Hinweis "unbehandelt" oder "nach der Ernte unbehandelt". Man könnte meinen, dass es sich dabei um ökologisch erzeugte Ware handelt. Doch diese Werbeaussage ist nicht gesetzlich definiert und soll darauf hindeuten, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Eine Auskunft über die Verwendung von Pestiziden während ihres Wachstums geben diese Aussagen nicht.

Wenn die Oberfläche der Zitrusfrüchte nach der Ernte mit Konservierungsmitteln bzw. Wachsen gegen Verderb und Austrocknen behandelt wurden, muss dies gekennzeichnet werden mit den Hinweisen "mit Konservierungsstoff" oder "konserviert", im Falle der Verwendung von Thiabendazol mit "konserviert mit Thiabendazol" und im Fall einer Wachsbehandlung mit "gewachst". Gewachste Früchte lassen sich an ihrer intensiveren Farbe und stärkerem Glanz von nicht gewachsten Früchten unterscheiden. Wenn die Schalen zum Backen verwendet werden sollen, sollte man besser zu ökologisch erzeugten Zitrusfrüchten greifen.

Zahnpflegekaugummi
Hersteller von Zahnpflegekaugummis wenden einen Trick an: sie verkaufen sie als kosmetische Mittel, auch wenn Kaugummi mit Genuss gekaut wird, "lecker schmecken" soll oder sogar verschluckt wird. Ob Lebensmittel oder Kosmetik ist nur an dem Kleingedruckten zu erkennen: Lebensmittel haben eine Zutatenliste, Kosmetika eine englischsprachige Liste der "Ingredients". E-Nummern, an denen man beispielsweise nicht gewünschte Farbstoffe bei Lebensmittel erkennen könnte, fehlen, stattdessen tauchen C.I. Nummern (Colour Index Nummern) auf. Der Vorteil für die Hersteller dieser Produkte: Für kosmetische Mittel sind andere Aromen zulässig und es ist nicht dieselbe Allergenkennzeichnung wie bei Lebensmitteln vorgeschrieben. Zudem sind für Bonbons, Drops oder Kaugummis Werbeaussagen möglich, die bei Lebensmitteln verboten sind, wie z.B. "hilft Karies oder Parodontose zu vermeiden".

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