Zur Wahl des nordrhein-westfälischen Landtags am 9. Mai 2010 hat die Verbraucherzentrale NRW eine verbraucherpolitische Agenda erarbeitet: In verschiedenen Politikfeldern skizziert sie darin notwendige und wünschenswerte Initiativen der Verbraucherpolitik, um etwa den rechtlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken, die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern in sich wandelnden Märkten zu verbessern, mehr Wettbewerb zu befördern und nachhaltiges Konsumverhalten anzustoßen und zu begleiten. Das "Szenario 2015" beschreibt, woran sich engagierte Verbraucherpolitik am Ende der Legislaturperiode als Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher messen lassen sollte. Verbraucherschutz als zentrale Säule der sozialen Marktwirtschaft
2015
- ist die Bedeutung eines engagierten Verbraucherschutzes für den Nutzen der Menschen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft unumstritten. Ein transparenter Qualitätswettbewerb, gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unabhängige Verbraucherzentralen tragen zu einem fairen Marktgeschehen sowie Freude an einem verantwortungsbewussten Konsum bei. Wenn schwarze Schafe aus dem Marktgeschehen verschwinden, nützt das den Verbrauchern und den verantwortungsbewussten Unternehmen.
- können Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass die Politik Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucherinnen und Verbraucher beachtet und berücksichtigt, denn Gesetzesvorlagen werden nunmehr wie bei der Bundesregierung vorab grundsätzlich einem "Verbraucher-Check" unterzogen.
- können Ratsuchende auf ein dichtes Netz an personell ausreichend ausgestatteten Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW zählen, wenn sie Rat und Hilfe im Verbraucheralltag suchen. In allen kreisfreien Städten und in (fast) jedem Kreis ist zumindest eine Beratungsstelle gut erreichbar. Spezielle Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiger Beitrag im Kanon der Integrationsbemühungen des Landes. Das Verbraucherlotsentelefon ist unter einer (bundesweit einheitlichen) Nummer erreichbar: Die Fachleute der Verbraucherzentrale leiten hier anbieterunabhängig durch alle verbraucherrechtlichen Fragen und Probleme. Die Arbeit der Verbraucherzentrale wurde im Rahmen einer zweiten "Finanziellen Vereinbarung" mit der Landesregierung gestärkt und festgeschrieben, sodass die Verbraucherzentrale unabhängig und mit einer mittelfristigen Finanzierungssicherheit arbeiten kann. Die Stiftung Verbraucherschutz in NRW wächst dank Zustiftungen von Unternehmen und Verbänden.
- können sich Ratsuchende in einem Verbraucherinformationsportal im Internet und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW über unsichere Produkte und Produktrückrufe informieren bzw. unsichere Produkte melden. Die zuständigen Überwachungsämter wurden personell angemessen ausgestattet und nehmen ihre Aufgaben effizient und arbeitsteilig wahr.
- ist die Nachfrageseite und ihre Einflussmöglichkeiten in verschiedenen Märkten auch Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Das Land hat ein Kompetenzzentrum Verbraucherforschung ins Leben gerufen, das die bestehenden wissenschaftlichen Institutionen in NRW vernetzt. Ein neuer wirtschaftswissenschaftlicher Lehrstuhl untersucht u.a. die Zufriedenheit von Verbraucherinnen und Verbraucher mit einzelnen Branchen.
Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren
2015
- können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage wechseln. Wesentliche Unterscheidungskriterien eines Angebotes – wie Laufzeit des Vertrags, Preis, Kündigungs- und Verlängerungsfristen, Preisanpassungsklauseln, Zusammensetzung des Stroms etc. – sind auf einen Blick zu erkennen. Denn die Landesregierung hat durch eine Gesetzesinitiative sichergestellt, dass der zunehmende Wettbewerb im Energiemarkt durch transparente Angebots- und Vertragsgestaltungen befördert wird. Darüber hinaus hat sie die Vorschläge der Monopolkommission aufgegriffen und sich für mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Gasversorgung eingesetzt und die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützt. Eine Änderung der Gemeindeordnung hat zu mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt und dem neuen Markt der Energieeffizienzdienstleistungen geführt.
- wird Ratsuchenden NRW-weit in einer Energieberatung, die vor Ort bei ihnen zu Hause stattfindet, durch die Verbraucherzentrale und anderen Kooperationspartnern der Landesinitiative "Mein Haus spart", der jeweilige Modernisierungsbedarf in den eigenen vier Wänden anbieterunabhängig aufgezeigt.
- erhalten sanierungswillige Hausbesitzer auch für bestehende Gebäude eine finanzielle Förderung durch das Land, wenn sie dabei erneuerbare Wärmequellen mit zum Einsatz kommen lassen. Denn die Landesregierung hat das Bundesprogramm für den Einsatz erneuerbarer Wärme bei Neubauten durch ein entsprechendes Landesgesetz und eine langfristige und berechenbare Förderung für den Gebäudebestand ergänzt. Wer seine Heizungsanlage erneuern will, hat nun – ähnlich wie in Baden-Württemberg – die Pflicht, mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Fernwärme zu decken.
- können Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern darauf vertrauen, dass Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden verfolgt und geahndet werden. Der Energieausweis wird damit zu einem wirkungsvollen Instrument, um den künftigen Energiebedarf von Immobilien beurteilen und bei der Entscheidung für ein Objekt einbeziehen zu können.
- ist die Energieverbrauchskennzeichnung auf Haushaltsgroßgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik für Verbraucherinnen und Verbraucher eine transparente und verlässliche Richtschnur, um den künftigen Energieverbrauch der geplanten Anschaffung mit in die Kaufentscheidung einzubeziehen. Denn die Landesregierung hat sichergestellt, dass unabhängige Sachverständige die Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben im Handel regelmäßig kontrollieren und Verstöße ahnden.
- zahlen Stromkunden einen linearen Stromspar-Tarif, d.h. wer wenig verbraucht, hat auch eine geringe Stromrechnung. Ergänzend trägt eine sozialorientierte Energieberatung dazu bei, dass sich die bislang große Zahl an Stromsperren in privaten Haushalten drastisch reduziert. Die Landesregierung hat diese Entwicklung im Dialog mit den Energieversorgungsunternehmen und der Verbraucherzentrale angestoßen und begleitet.
- werden Besitzer von Elektrospeicherheizungen, die zu einem anderen Heizungssystems wechseln wollen, durch ein Förderprogramm des Landes unterstützt. Neue Nachtstromspeicherheizungen dürfen nicht mehr angeschlossen werden.
Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Soziale Marktwirtschaft 2.0
2015
- bestimmen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst, welchen Anbietern sie ihre Daten geben und was diese damit machen dürfen. Datenhandel ohne Einwilligung gehört der Vergangenheit an. Gesetzlich verboten ist nun, dass Einwilligungserklärungen – z.B. durch Gewinnspiele – einfach untergeschoben werden können. Die Aufsichtsbehörden verfügen über ausreichend Personal, um Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu verfolgen. Auch hat der Gesetzgeber Datenschutz als Arbeitsfeld für den Verbraucherschutz erkannt, und Verbraucherzentralen dürfen nunmehr bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften rechtliche Maßnahmen ergreifen.
- müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge, die im Rahmen eines unlauteren Werbeanrufs abgeschlossen werden, schriftlich oder in Textform bestätigen, damit ein wirksamer Abschluss zustande kommt. Auf Initiative des Landes NRW ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung novelliert worden, sodass nunmehr diese "Bestätigungslösung" verbesserten Verbraucherschutz beim gesetzeswidrigen "cold calling" sicherstellt.
- müssen Internet-Surfer und Onlineshopper in einem verpflichtend eingeführten Bestätigungsfeld ausdrücklich erklären, dass sie die Vertragsbedingungen und Preise zur Kenntnis genommen haben. Somit sind die Nutzer vor Abofallen im Internet wirkungsvoller geschützt. Denn schon im Vorgriff auf die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte wurde hierzulande - auf Initiative des Landes NRW - die Rechtslage für alle Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr durch eine "Buttonlösung" verbessert.
- empfangen Fernsehzuschauer über Kabel unverschlüsselt eine Vielzahl interessanter Programme der öffentlich-rechtlichen wie auch der werbefinanzierten Privatsender in HD-Qualität. Darüber hinaus liefert das Breitbandkabel einen leistungsfähigen Internetzugang. Weil die Kabelnetzbetreiber auf eine Grundverschlüsselung verzichten, können teure HD-Kabelreceiver mit Festplatte problemlos auch bei einem Umzug in andere Städte weiter verwendet werden. Die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien fördern gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW den verbraucherfreundlichen Umstieg vom analogen auf das digitale Fernsehen. Wer TV-Programme über die Telefonleitung empfängt, muss keine Speicherung systembedingt anfallender Nutzerdaten ("Wer sieht wann welches Programm?") fürchten. In einem Memorandum auf Initiative der Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW haben Telefongesellschaften versichert, dass diese nicht gespeichert und damit auch keiner weiteren Auswertung zugeführt werden.
Gesunde und sichere Ernährung
2015
- können Verbraucherinnen und Verbraucher in Gastronomie-, Handels- und Erzeugerbetrieben auf kontrollierte Lebensmittelqualität zählen. Durch eine ausreichende Zahl an Lebensmittelkontrolleuren, -chemikern und Tierärzten, die durch Kontrollassistenten entlastet werden, wird die Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften systematisch sichergestellt.
- erfahren Gaststätten- und Restaurantbesucher durch den verpflichtend eingeführten Smiley, wie es in den Betrieben um die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften bestellt ist. Denn sie sind verpflichtet, diese nach dänischem Vorbild differenzierende Kennzeichnung gut sichtbar an der Eingangstür auszuhängen. Die Landesregierung hat die Smiley-Kennzeichnung nach einer zunächst freiwilligen Probephase verbindlich gemacht.
- ist der Einkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Internet kein Risiko mehr. Denn deren Handel wird, auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, bundesweit koordiniert überwacht – einschließlich einer geregelten Zulassung von Internethändlern.
- ist die Suche nach Produkten aus der Region ein Kinderspiel: Eine Regionalkennzeichnung signalisiert Käuferinnen und Käufern, welche Lebensmittel auch aus Nordrhein-Westfalen stammen – und nicht nur hier abgefüllt oder verpackt worden sind. Zusammen mit einer Kennzeichnung von mit dem Flugzeug transportierter Ware wird Verbrauchern eine klimaschonende Ernährung einfacher gemacht.
- sind Schülerinnen und Schüler nordrhein-westfälischer Ganztagsschulen mit dem Angebot zur Mittagsverpflegung zufrieden. Denn flächendeckend gibt es dort Mahlzeiten, die nicht nur satt machen, sondern auch ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine ausgewogene Ernährung erfüllen. Zudem ist Ernährungsbildung Teil der Lehrpläne, was die ganzheitliche Verankerung des Themas "Gesunde Ernährung" fördert. Eltern können somit auf eine qualitätsvolle Schulverpflegung vertrauen, was nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Die Landesregierung hat bei Entwicklung und Umsetzung von Schulverpflegungskonzepten alle beteiligten Akteure – Schul- und Betreuungsträger, Schulleitungen, Kommunen, Verbänden, Eltern sowie Anbieter von Verpflegungsleistungen – einbezogen. Die "Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW" in Trägerschaft der Verbraucherzentrale NRW hat in allen Kommunen Arbeitsgruppen initiiert, um die Qualität der Schulverpflegung nachhaltig zu sichern.
Fairer Wettbewerb und mehr Transparenz im Gesundheitswesen
2015
- können sich Käuferinnen und Käufer unkompliziert über die Preise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln orientieren und sich so für das kostengünstigste Angebot entscheiden. Denn Apotheken informieren transparent und verbraucherfreundlich über die Preise dieser Produkte. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass umfassende Patientenrechte im neuen Patientenschutzgesetz der Bundesregierung verankert worden sind.
- können Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum auf eine gute ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte vertrauen. Denn die Landesregierung hat die ärztliche Versorgung in diesen Räumen durch finanzielle und strukturelle Anreize gestärkt. Die Verbraucherzentrale NRW nimmt ihre Sensorfunktion wahr und weist die Politik auf sich abzeichnende Versorgungslücken hin.
- gibt es für Ratsuchende in Nordrhein-Westfalen ein flächendeckendes anbieterunabhängiges Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW zum Gesundheitsmarkt. Sie ist Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen von Patientinnen und Patienten, die zunehmend zu "Kunden" werden, weil u.a. in den Arztpraxen mehr und mehr "IgeL-Leistungen" (Individuelle Gesundheitsleistungen) verkauft werden, deren Kosten die Krankenkassen nicht übernehmen. Sie unterstützt wirkungsvoll bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Aber auch für Fragen zu Krankenversicherungen oder zu Apothekendienstleistungen bietet sie kompetente Beratung an. Die Landesregierung hat durch eine gesicherte Finanzierung den Beratungsbedarf in einem wachsenden Gesundheitsmarkt flankiert.
- erleichtert eine Vielzahl von ambulanten und präventiven Angeboten den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. So hat die Landesregierung durch bürgernahe Informationsangebote einen transparenten Zugang zum Markt der Haushaltsnahen Dienstleistungen geschaffen. Die Wohnberatung flankiert – finanziell gesichert – Bemühungen, auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Auswahl einer Pflegeeinrichtung ist weniger aufwendig, weil die Ergebnisse der Prüfungen der Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht gemeinsam mit den Ergebnissen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in verständlicher und vergleichbarer Form veröffentlicht werden. Die Pflegestützpunkte beraten engagiert und im Interesse der Verbraucher.
Finanzkompetenz und eine zweite Chance für überschuldeten Menschen
2015
- bietet sich Vorsorgesparern und Anlegern ein dichtes Netz anbieterunabhängiger Finanzberatung, um sich im Vorfeld von Entscheidungen über die individuell richtige Strategie zur Vermögensbildung und privaten Altersvorsorge orientieren zu können. Die Verbraucherzentrale NRW beobachtet den Finanzdienstleistungsmarkt und leitet unverzüglich rechtliche Schritte gegen unseriöse Angebote und unlautere Werbemethoden ein, um Kunden vor den negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehlabschlüssen oder -investitionen zu bewahren.
- können insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf präventive Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz zählen: Den Umgang mit Geld zu lernen, Strategien zu üben, um Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen oder drohende Kostenfallen bei Vertragsabschlüssen zu kennen – durch Veranstaltungen und landesweite Unterrichtseinheiten ab der 7. Klasse zu diesen Themen wird möglichen Verschuldungskarrieren vorgebeugt. Das "Netzwerk Finanzkompetenz" des Landes NRW vernetzt hierbei Akteure aus Wissenschaft und Schule, Verbraucherschutz und Schuldnerberatung sowie Eltern, koordiniert Aktivitäten und strukturiert Austausch und Diskussion.
- erhalten überschuldete Haushalte – ohne unzumutbar lange Wartezeiten und für die Betroffenen kostenlos – eine qualifizierte Schuldner- und Insolvenzberatung durch gemeinnützige Beratungsstellen. Diese Angebote sind ausreichend finanziert. Dazu hat die Landesregierung nicht nur wie bisher die Sparkassen, sondern auch die Banken an der Finanzierung beteiligt. Unseriöse gewerbliche Schuldenregulierer werden nicht mehr anerkannt, weil der Gesetzgeber qualitative Anforderungen – wie z.B. Mitarbeiterqualifikation, regelmäßige Tätigkeitsberichte, etc. – und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen diese Voraussetzungen verankert hat.
Mobilität – fair und klimafreundlich(er)
2015
fahren Bus- und Bahnkunden auf ein nutzerfreundliches Angebot ab: Ein verdichteter NRW-Takt und verbesserte Anbindungen zwischen Bus, Bahn, Fahrrad und Auto sind dafür wesentliche Weichenstellungen. Ein einheitliches Tarifsystem und an allen Stellen gleichartige, einfach zu bedienende Fahrkartenautomaten sowie verbesserte Rad-Mitnahmemöglichkeiten sind Garanten für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr in NRW.
- gibt es für Fahrgäste ab 10 Minuten Verspätung von Bussen – wie z.B. in Krefeld oder Duisburg bisher auf freiwilliger Basis - einen Anspruch auf Entschädigung. Die Bagatellgrenze von zurzeit vier Euro Erstattung ist aufgehoben; die Entschädigungsregelungen sind auf den Nicht-Eisenbahn-Verkehr ausgeweitet. Auch werden Entschädigungen schnell und unbürokratisch abgewickelt. Qualität entscheidet im öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) den Wettbewerb um Fahrgäste.
- ist die
Schlichtungsstelle Nahverkehr in gemeinsamer Trägerschaft vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verbraucherzentrale NRW für Bahnkunden die Anlaufstelle, um Streitfälle schnell und unbürokratisch zu regeln.
wird die PKW-Energieverbrauchskennzeichnung wirkungsvoll im Autohandel kontrolliert, so dass jeder beim Autokauf über die Klimabelastung und die Benzinkosten transparent informiert wird.
können Bürgerinnen und Bürger in den Fahrradverleihsystemen Elektromobile ausleihen. Ein enges Netz an öffentlichen Ladestationen und transparente Abrechnungssysteme machen diese Fortbewegungsmittel zunehmend attraktiv. Die Landesregierung hat dies im Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität unterstützt und flankiert.
Kompetenz für Nachhaltigkeit und zukunftsfähigen Konsum
2015
- haben Kinder und Jugendliche die Chance, ihre Rolle als Konsumenten von morgen zu lernen. Ob gesunde Ernährung oder Energiesparen, umweltgerechte Nutzung und Entsorgung von Produkten oder gesundheitsbewusstes Verbraucherverhalten – sich über unübersichtliche Märkte zu informieren und nachhaltige klimaschonende Konsumentscheidungen zu treffen, gehört dabei zum Grundkurs der jungen Konsumenten. Schulen werden die finanziellen Möglichkeiten gegeben, um Veranstaltungen oder Unterrichtsreihen zu diesen Themen in Kooperation mit anbieterunabhängigen Vereinen und Verbänden durchzuführen.
- sind Produkte so abfall-, schadstoffarm und recyclingfreundlich, wie der aktuelle Stand der Technik es erlaubt. Wer Abfall vermeidet, wird finanziell belohnt, denn das vorgeschriebene Mindestvolumen für Abfallbehälter ist abgeschafft. So macht sich Abfallvermeidung direkt bezahlt. Die Landesregierung hat insbesondere durch den Ausbau der Biomasseerfassung und der verbraucherfreundlichen Rücknahme von E-Schrott und Batterien die Rohstoffeffizienz in der Abfallwirtschaft insgesamt verbessert.
können Käuferinnen und Käufer erkennen, welche Produkte Nanoteilchen enthalten. Denn die Landesregierung hat hierzu einen Chancen-Risiko-Dialog Nanotechnologien initiiert und durch eine Bundesratsinitiative für eine eindeutige und verständliche Kennzeichnung gesorgt, so dass Werbeversprechen mit dem tatsächlichen Nutzen der Produkte im Einklang stehen. Die Unbedenklichkeit der Produkte und der eingesetzten Nanotechnologien für Mensch und Umwelt ist durch Studien zweifelsfrei erwiesen.
Die Verbraucherpolitische Agenda für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen können hier als PDF herunterladen.
PDF