Wer bei der Schnäppchenjagd im Oster-Urlaub auf Produktfälschungen hereinfällt oder diese gezielt kauft, muss sich auf Probleme mit Polizei und Zoll einstellen.
Die Chanel-Sonnenbrille für 20 Euro von den Händlern auf der Ponte Sant’Angelo in Rom, die Rolex-Uhr für 30 Euro vom Eminönü-Basar in Istanbul oder die Levis-Jeans für einen Zehner in Paris: Im Urlaub greifen viele Reisende zu Produkten, die günstiger erscheinen als im eigenen Land, sich aber am Ende als Fälschung entpuppen.
Wie viele manipulierte Mitbringsel so Jahr für Jahr nach Deutschland gelangen ist zwar ungewiss. Jedes Jahr werden viele Millionen gefälschte Produkte von EU-Zollbehörden beschlagnahmt. Wer unabsichtlich oder versehentlich Plagiate kauft, kann Probleme bekommen – sowohl im Urlaubsland selbst als auch bei der Einreise nach Deutschland.
Hier zu Lande ist zwar nur der geschäftliche Handel mit Plagiaten, nicht aber der private Besitz unter Strafe gestellt. Trotzdem sollten Urlauber vorsichtig sein: Sobald der Verdacht besteht, dass die manipulierten Mitbringsel nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, können Zollbeamte sie kassieren – auch wenn es sich nur um ein paar billige TShirts handelt.
Darüber hinaus drohen bei einer gewerbsmäßigen Einfuhr eine saftige Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft. Ob ein geschäftlicher Hintergrund gegeben ist, liege dabei "im Ermessen der Zollbeamten", sagt Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz beim Zoll in München. Sie können etwa die Familie mit zehn imitierten Fußballtrikots einreisen lassen, aber einem einzelnen Reisenden die gefälschte Armbanduhr abnehmen.
Diese Regel gilt übrigens auch, wenn man innerhalb der Europäischen Union (EU) Urlaub gemacht hat und nicht mit Zollkontrollen rechnet. Sehr viel riskanter ist der Import von Imitaten aus Nicht-EU-Staaten. Wer etwa aus der Türkei, aus Singapur oder den USA zurückkehrt, muss sich an die "Reisefreigrenze" halten: Auf dem Landweg dürfen maximal Waren im Wert von 300 Euro in die Bundesrepublik eingeführt werden.
Flug- und Seereisende können Produkte bis zu einem Wert von 430 Euro mitbringen. Für Reisende unter 15 Jahren liegt das Limit bei 175 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet und sich an den Zöllnern vorbei schleichen will, gilt als Schmuggler. Folge: Die Waren werden abgenommen, eine Geld- oder gar Haftstrafe ist möglich.
Außerdem kann der Zoll die Markeninhaber informieren. "Die Unternehmen können daraufhin per Abmahnung eine Unterlassungserklärung oder sogar Schadenersatz verlangen", weiß Carolin Uhrig, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Wer darauf nicht reagiert, muss sich womöglich sogar auf ein teures Gerichtsverfahren einstellen.
Vorsicht ist auch im Urlaubsland selbst geboten. In anderen EU-Ländern können Käufer von Imitaten härter als in der Bundesrepublik belangt werden. Wer etwa am Strand von Brindisi eine gefälschte Handtasche kauft und von den Carabinieri gestellt wird, sollte sich über tausend Euro Strafe nicht wundern.
Die italienische Polizei hat so schon gelegentlich für Schlagzeilen gesorgt – etwa, als sie eine Dänin zu 10.000 Euro Strafe verdonnerte, weil sie bei einem fliegenden Händler eine gefälschte Sonnenbrille für zehn Euro gekauft hatte. In Frankreich wiederum droht allein beim Besitz von Plagiaten Gefängnis.
Insbesondere in beliebten Urlaubsorten ist die Gefahr hoch, an gefälschte Ware zu geraten. Ob Uhren, Schmuck, Geräte, Bekleidung oder Medikamente: "Kopiert wird alles, wofür sich ein Käufer fi ndet", so der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM), ein Zusammenschluss zahlreicher deutscher und ausländischer Unternehmen.
Doch Plagiate lassen sich oftmals erkennen. Der beste Indikator ist der Preis – ist er deutlich geringer als der des Originals, ist meist etwas faul. Ein weiteres Merkmal sind Buchstabendreher. Da wird aus Puma ein Fuma, aus Louis Vuitton ein Luis Vuitton.
Neben schlechter Qualität ist auch ein übler Geruch ein Hinweis auf eine Fälschung – denn gefährliche Inhaltsstoffe dünsten oft aus. Ein weiterer Punkt: In eventuell beiliegenden Garantien finden sich oft viele Rechtschreibfehler oder unsinnige Sätze.
Schließlich spielt eine Rolle, wo die Ware gekauft wird: Auf Strand- und Straßenverkäufen oder Flohmärkten ist die Gefahr höher, an gefälschte Waren zu geraten als beim gut sortierten Einzelhändler in der Haupteinkaufsstraße.
Echte Waren, insbesondere technische Geräte, lassen sich dagegen unter anderem an der Unversehrtheit so genannter "Erstöffnungsnachweise" erkennen. Diese Etiketten reißen, wenn die Verpackung zum ersten Mal geöffnet wird. Sind sie beim Kauf bereits defekt oder nicht vorhanden, kann es sich um eine Fälschung handeln, warnen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie. Weniger verlässlich sind Sicherheitssymbole wie etwa das bekannte "GS"-Zeichen (für Geprüfte Sicherheit) oder das "CE"-Logo, das die Einhaltung gesetzlicher Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anzeigt. Gewiefte Fälscher imitieren diese gleich mit.
Nicht nur um Konflikten mit dem Zoll aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll, genau hinzuschauen und um Plagiate einen Bogen zu machen. Imitate können gesundheitsschädlich sein: Billige Stoffmaterialien können Allergien auslösen, eine Brille ohne wirksamen UV-Schutz die Augen schädigen. Besonders gefährlich sind falsche Medikamente zum Dumpingpreis. Im besten Fall sind sie wirkungslose Placebos, im schlimmsten Fall sind die Wirkstoffe über- oder unterdosiert und können so lebensgefährlich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.