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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

01.04.2010
Warnung vor neuem Dreh der Telefonabzocker: Anrufe als
"Verbraucherzentrale"

Telefonabzocker probieren es momentan mit einem neuen Dreh: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich unter der Bezeichnung "Verbraucherzentrale" und "Verbraucherschutzzentrale" vor oder melden sich als örtliche Beratungsstelle, etwa als "Verbraucherzentrale Köln". Häufig bieten sie an, gegen Bezahlung etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wird etwa versprochen, Name und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterbleiben. Andere hoffen, unter dem Deckmantel "Verbraucherzentrale", zu Gewinnspielen verleiten zu können. Oder die dubiosen Firmen bieten einen Hausbesuch an, um angeblich sämtliche Versicherungen zu überprüfen.

Zugriff auf fremde Konten


Auf den guten Ruf der jeweiligen Verbraucherzentralen in den Bundesländern setzen zwielichtige Unternehmen derzeit landauf, landab. Überall versuchen sie, Einträge in die angebliche Liste gegen unerwünschte Anrufe zu verkaufen oder für Gewinnspiele zu ködern. Gern fragen sie auch persönliche Daten ab, bisweilen sogar Kontonummern. Wer die Angaben macht, kann teure Überraschungen erleben: Die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu.

Juristin Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW stellt deshalb klar: "Die Verbraucherzentrale NRW ruft weder einfach irgendwo an, um persönliche Daten zu erfragen, noch macht sie am Telefon irgendwelche Verkaufsangebote."

Gesetzliche Regelungen reichen bei weitem nicht aus


In den Anrufen, bei denen der Name der Verbraucherzentrale missbraucht wird, sieht Uhrig einen weiteren Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen "bei weitem nicht ausreichen". Zwar wird der wirtschaftlich motivierte Telefonterror seit August 2009 härter bestraft. Doch die sich bei den Verbraucherzentralen häufenden Beschwerden zeigen: "Es hat sich so gut wie nichts geändert", kritisiert Uhrig. Um der Plage unerwünschter Anrufe beizukommen, fordern Verbraucherschützer deshalb weiterhin, dass der Gesetzgeber die Gültigkeit telefonisch geschlossener Verträge durchweg an eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers koppelt. Juristin Uhrig: "Erst dann wird die unseriöse Geschäftemacherei per Telefon aufhören.

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link723991A.html