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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

18.05.2010
RWE-Preisgarantie mit Stolperfallen: Kunden können Vertragsabschluss widerrufen

RWE hat Verbrauchern, die Sonderverträge mit Preisgarantie abgeschlossen haben, zum Teil lange vor Ablauf der Preisgarantiefrist neue Vertragsangebote zu höheren Konditionen unterbreitet: "Umsteiger müssen am Anfang jedoch ‚garantiert’ einen relativ hohen Preis zahlen", hat die Verbraucherzentrale NRW nachgerechnet, dass Festpreis nicht gleich Bestpreis ist. Denn Angebote anderer Versorger ohne Preisgarantie seien vielfach günstiger zu haben. "Ein Garantiepreis lohnt sich dauerhaft nur dann, wenn sich die Preise konkurrierender Angebote im Laufe der Zeit annähern und am Ende der Vertragslaufzeit deutlich höher liegen als die Garantiepreise. Deshalb rechnen sich Verträge mit Preisgarantien in der Regel erst, wenn sie bis zum Ende der Garantiefrist eingehalten werden. Dieser Vorteil wird durch die Aufforderung zum vorzeitigen Wechsel zu einem neuen Anschlussangebot aber gerade zunichte gemacht", übt die Verbraucherzentrale NRW am RWE-Marketing für "Strom 36max" Kritik.

Außerdem: Vor Kostensteigerungen ist der Kunde auch bei RWE-Garantiepreis-Angeboten nicht gefeit. Denn der Versorger behält sich im Kleingedruckten vor, Preissteigerungen aufgrund von Änderungen bei Steuern, Abgaben und die zu erwartenden deutlichen Steigerungen durch das Erneuerbare Energien Gesetz an Kunden weiterzugeben, ohne dass diese den Vertrag kündigen können. "Die Preisgarantie umfasst somit mal gerade 60 Prozent der Strompreises", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW eine Klausel, die das Landgericht Köln in ähnlicher Form mit Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 26 O 63/08) schon für unzulässig erklärt hat.
Anstatt die Unwägbarkeiten der Energiepreisentwicklung überwiegend auf die Kunden abzuwälzen, die gerade in der Absicht, Preissteigerungen zu vermeiden, ein vermeintlich günstiges Festpreis-Angebot annehmen, fordert die Verbraucherzentrale NRW RWE auf, in Zukunft auch die Nachteile eines vorzeitigen Vertragswechsels aufzuzeigen.

Verbraucher, die bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, können diesen noch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferbeginn widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW erwartet von RWE, dass solche Kunden nach einem Widerruf zu den bisherigen günstigeren Konditionen ihres alten Sondervertrages weiter beliefert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link741441A.html