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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

24.06.2010
Offener Brief an Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann:
Sicherung der gemeinnützigen Insolvenzberatung und Ausbau der Verbraucherfinanzbildung gefordert

Die gemeinnützige Insolvenzberatung zu sichern und die Verbraucherfinanzbildung auszubauen - so lautet der gemeinsame Appell der Freien Wohlfahrtspflege NRW und der Verbraucherzentrale NRW an die Verhandlungsführerinnen von SPD und Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann.

Die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der anerkannten gemein­nützigen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ist derzeit akut bedroht. Bestehende Beratungsstellen sind zunehmend unterfinanziert, da die Förderung durch die Landesregierung trotz steigender Tarif- und Sach­kosten in den vergangenen elf Jahren nicht mehr erhöht worden ist. Demgegenüber steht eine wachsende Zahl an Ratsuchenden, die nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise in eine akute Schuldenfalle getappt sind und dringend eine versierte Schuld­ner- und Insolvenzberatung benötigen.

Andreas Meiwes, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW), und Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, haben die beiden Verhandlungs­führerinnen der künftigen Regierung in einem Offenen Brief auf die bestehende Unterfinanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung hingewiesen und die Defizite in der Verbraucherfinanzbildung aufge­zeigt.

Beide Vorstände begrüßen die Aufstockung des Sparkassenfonds ab 2011. Auf Initiative der Kommunalen Spitzenverbände hatten die Spar­kassen und Giroverbände Ende Mai beschlossen, ihren Finanzierungs­beitrag im Rahmen des Sparkassenfonds ab 2011 um 17 Prozent anzuheben. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung und zum Ausbau des immer nötiger werdenden Beratungs- und Informations­angebots, betonen Meiwes und Müller

Dieses Engagement allein reicht in ihren Augen jedoch nicht: "Wir sehen das Land in der Pflicht, seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Er ist seit über zehn Jahren unverändert und wurde somit nicht mehr an die Kostenentwicklung angepasst. Es ist angemessen und fair, wenn sich analog zu den Sparkassen auch die privaten Banken an der Finan­zierung beteiligen", erklärt der LAG-Vorsitzende Meiwes. "Ein Beitrag sämtlicher Geldinstitute zur Bekämpfung der steigenden Überschuldung und zur Verbesserung der Finanzkompetenz sorgt nicht nur für eine verursachergerechte Gleichbehandlung, sondern wäre auch ein zeichensetzendes Signal für das Interesse der Banken am Allgemein­wohl", ergänzt Verbraucherzentralenchef Müller.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird in Nordrhein-Westfalen vom Land, den Kommunen und dem Sparkassenfonds finanziert. Von einem erfolgreichen Entschuldungsverfahren profitieren nicht nur die Betrof­fenen. Auch die Gerichte werden durch außergerichtliche Einigungen und durch eine strukturierte Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens seitens der anerkannten Beratungsstellen entlastet. Der Gläubigerseite nutzt das Verfahren durch die Aussetzung kostentreibender fruchtloser Vollstreckungsversuche und durch die geordnete Verwertung vorhan­dener Vermögensbestandteile. Auch die öffentlichen Kassen werden spürbar entlastet, wenn private Haushalte mit Hilfe kompetenter Anlei­tung aus ihrer persönlichen Finanzkrise geführt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link751201A.html