vz/nrw... Von der plötzlichen Pleite des Gelsenkirchener Reisebüros Ticket Points betroffene Urlauber können unter Umständen doch noch in ihre Ferien starten. "Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, brauchen nicht das Reisebüro in Regress zu nehmen, sondern können gegenüber dem Veranstalter auf Durchführung der Reise pochen, falls ihnen das Reisebüro einen Sicherungsschein ausgehändigt hat", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Der Sicherungsschein dient als Nachweis dafür, dass der Reiseveranstalter gegen Insolvenz versichert ist. Nur wenn Reiseveranstalter in ihren Vertragsbedingungen deutlich geregelt haben, dass Zahlungen über vereinbarte Leistungen mit einem Reisevermittler direkt an sie zu leisten sind, müssen die Organisatoren der Reise dafür nicht geradestehen. Im anderen Fall müssen Veranstalter zahlen, auch wenn Reisebüros das Geld nicht an sie weitergeleitet haben.
Anders verhält sich die Rechtslage hingegen, wenn bei dem Reisevermittler nur Einzelleistungen – etwa Flug oder Unterkunft – geordert worden sind: Grundsätzlich besteht zwar auch in diesem Fall gegenüber dem Reisebüro ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung. "Angesichts der kompletten Zahlungsunfähigkeit von Tickets Points sind die Aussichten, diesen Anspruch auch durchsetzen zu können, allerdings gering", so die Verbraucherzentrale NRW. Zur besseren Absicherung der Kunden fordern die Verbraucherschützer schon seit langem, auch Fluggesellschaften oder Hoteliers bei Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit in die Pflicht zu nehmen.
Zum Hintergrund: Ein Mitarbeiter des Gelsenkirchener Reisebüros Ticket Points soll rund 1,8 Millionen Euro veruntreut und damit circa 5.000 Urlauber um ihre wohlverdiente Reise gebracht haben.
Bei Unklarheiten zu den Vertragsbedingungen bei Reisebuchungen können sich Betroffene an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.