Entschädigungsfall festgestellt. Jetzt ersetzt die gesetzliche Einlagensicherung Kundengelder, die noch als Tagesgeld und Festgeld bei der Noa Bank angelegt waren oder auf Girokonten lagerten. Aber wie läuft ein solches Entschädigungsverfahren ab? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
- Wann springt die gesetzliche Einlagensicherung ein?
- Der Entschädigungsfall ist da - was muss ich als Kunde tun?
- Muss ich für die Anmeldung meiner Ansprüche eine Frist beachten?
- Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückerhalte?
- Was ist, wenn eine insolvente Bank auch einem privaten Einlagensicherungsfonds angehört?
- Was geschieht, wenn man mehr als 50.000 Euro bei der Noa Bank angelegt hat?
- Wie oft musste die gesetzliche Einlagensicherung schon tätig werden?
- Gilt die Garantie der Bundesregierung für Spareinlagen aus dem Jahr 2008 auch für die Einlagen bei der Noa Bank?
- Was geschieht bei Banken, deren Sitz im Ausland liegt?
Wann springt die gesetzliche Einlagensicherung ein?
Grundsätzlich ersetzt die gesetzliche Einlagensicherung nur Einlagen (Tagesgeld, Festgeld etc.) und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen und Zertifikate sind nicht abgedeckt.
Damit die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Banken (EdB) aktiv wird, muss zunächst die BaFin formell den so genannten Entschädigungsfall feststellen. Wann dieser Fall eintritt, ist im
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)geregelt: - Die BaFin muss den Entschädigungsfall innerhalb von fünf Arbeitstagen feststellen, wenn sie erfährt, dass eine Bank die Einlagen ihrer Kunden nicht zurückzahlen kann. Das ist nun geschehen - die BaFin selbst hat den Insolvenzantrag für die Noa Bank gestellt und kurz darauf den Entschädigungsfall festgestellt.
- Die BaFin hat außerdem die Möglichkeit, ein so genanntes Moratorium über eine Bank zu verhängen, einem Institut also jegliche Geschäftstätigkeit zu verbieten, damit keine Gelder mehr abfließen können. In diesem Fall sind sechs Wochen Zeit. Besteht das Moratorium dann immer noch, tritt ebenfalls der Entschädigungsfall ein.
Der Entschädigungsfall ist da - was muss ich als Kunde tun?
Zunächst einmal gar nichts: Die
Entschädigungseinrichtung EdB wird von sich aus aktiv, schreibt die Bankkunden an. Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, mit dem Sie ihre Ansprüche anmelden können. Diesen füllen Sie aus und senden ihn zurück an die EdB. Diese übernimmt die weitere Abwicklung. Muss ich für die Anmeldung meiner Ansprüche eine Frist beachten?
Sie haben für die Anmeldung Ihrer Ansprüche ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie von der EdB über den Entschädigungsfall informiert werden. Nach Ablauf der Frist können Sie in der Regel keine Ansprüche mehr anmelden.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückerhalte?
Die gesetzliche Frist für die Entschädigung von Anlegern liegt bei 3 Monaten nach der Feststellung der Höhe der Ansprüche. Erfahrungen aus vergangenen Entschädigungsfällen zeigen aber, dass Anleger mit einer Entschädigung innerhalb von etwa 6 Wochen rechnen können.
Anfang 2011 wird die gesetzliche Frist auf 30 Tage verkürzt. Nur für Ansprüche auf Entschädigung für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bleibt es bei der bisherigen 3-Monats-Frist.
Was ist, wenn eine insolvente Bank auch einem privaten Einlagensicherungsfonds angehört?
In diesem Fall sind Ihre Einlagen auch über die gesetzliche Obergrenze von 50.000 Euro hinaus geschützt. Die genaue Höhe der Einlagensicherung hängt vom jeweiligen Institut ab.
Auch am Ablauf des Entschädigungsverfahrens ändert sich etwas: Die EdB beauftragt in diesem Fall den Einlagensicherungsfonds mit der gesamten Abwicklung, damit die Bankkunden nur einen Ansprechpartner für die Entschädigungsansprüche haben.
Die Noa Bank gehört allerdings nur der gesetzlichen Einlagensicherung an. Das heißt, dass das gesamte Verfahren in der Hand der EdB liegt und maximal 50.000 Euro je Anleger geschützt sind. Hinweis: Am 1. Januar 2011 wird die Höchstgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung auf 100.000 Euro erhöht. Für Kunden der Noa-Bank gilt jedoch die Höchstgrenze des Jahres 2010 - also 50.000 Euro.
Was geschieht, wenn man mehr als 50.000 Euro bei der Noa Bank angelegt hat?
Beträge über 50.000 Euro sind durch die gesetzliche Einlagensicherung nicht geschützt. Beträge, die über die geschützte Summe hinausgehen, müssen Anleger daher nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegenüber der Noa Bank selbst geltend machen. Auch Kunden, die "Citizen Partner" der Bank waren, also Genussrechte der Noa Bank erworben haben, können ihre Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend machen.
Wie oft musste die gesetzliche Einlagensicherung schon tätig werden?
In den vergangenen Jahren wurde die EdB in einer Reihe von Fällen aktiv. Der prominenteste war der Kollaps der deutschen Niederlassung der US-Bank Lehman Brothers im Jahr 2008. Weitere Banken, für die die Entschädigungseinrichtung einspringen musste, waren die Weserbank (2008), die Privatbank Reithinger (2006) und die BFI Bank (2003).
Gilt die Garantie der Bundesregierung für Spareinlagen aus dem Jahr 2008 noch?
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Oktober 2008 versprochen: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind." Formal wurde diese Aussage nie zurückgenommen. Man könnte deshalb auf die Idee kommen, dass dieses Versprechen auch für Einlagen bei der Noa Bank gilt, die über die von der gesetzlichen Einlagensicherung vorgegebenen Höchstgrenze hinausgehen. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings schon klargestellt, dass dem nicht so ist. Ein Sprecher des Ministeriums wurde damit zitiert, dass "die drohende Insolvenz der seit September 2009 geschäftstätigen Noa Bank in keinem Zusammenhang" mit der Finanzkrise stehe.
Ohnehin hatte die berühmt gewordene "Garantie" aber nie rechtsverbindlichen Charakter.
Was geschieht bei Banken, deren Sitz im Ausland liegt?
In diesem Fall wird die Sache komplizierter. Erfahrungen dazu gibt es bisher nur wenige. Die Erfahrung der Kunden im Fall der isländischen Bank Kaupthing Edge, die im Jahr 2008 die Pforten schließen musste, waren unangenehm: Durch die Zahlungsunfähigkeit mehrerer großer Institute rutschte auch der Staat Island beinahe in die Pleite - die deutschen Anleger konnten erst entschädigt werden, nachdem der deutsche Staat einsprang.
Natürlich haben Banken mit Sitz in Frankreich oder den Niederlanden andere Voraussetzungen als Institute aus Island. Dennoch sollten Sie genau hinschauen, bevor Sie einer Bank Ihr Geld anvertrauen - egal, aus welchem Land das Institut kommt.
Sie sehen: Die Einlagensicherung einer Bank sollte ein wichtiges Kriterium für Ihre Anlageentscheidungen sein. Auf den Seiten der Verbraucherzentrale finden Sie auch ausführliche Informationen zur Einlagensicherung in Deutschland.


