Unzulässige Verlängerung um 13 statt 12 Monate
Vielen Gaskunden schien 2008 das Angebot des Tarifs "RWE-Erdgas 2011" attraktiv: Dank garantiertem Festpreis war man während der Vertragslaufzeit vor Gaspreiserhöhungen gefeit. Doch anders als die Tarifbezeichnung "RWE-Erdgas 2011" vermuten lässt, hatte der Vertrag nur eine Erstlaufzeit bis zum 31. August 2010. Vorausgesetzt, Gaskunden hatten den Kontrakt bis zum 30. Juni 2010 gekündigt; denn andernfalls sollte sich der Vertrag mit Preisgarantie gemäß Kleingedrucktem automatisch bis 30. September 2011 verlängern. Gesetzlich zulässig ist jedoch nur eine Verlängerung um maximal 12 Monate, während der RWE-Vertrag eine Verlängerung um 13 Monate vorsah.
Mitte August hat der Energieversorger gegenüber der Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, die unwirksame Verlängerungsklausel nicht mehr zu verwenden. Was für die Kunden eine gute Nachricht ist: Denn auch wer noch nicht gekündigt hat, kann dies jetzt tun. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende: Geht RWE das Kündigungsschreiben zum Beispiel bis Ende September 2010 zu, wird die Kündigung zum 30. Oktober 2010 wirksam.
Fast 500 Euro sparen
Vertragskunden im Tarif "RWE-Erdgas 2011" sollten auf jeden Fall aktiv werden. Denn selbst der allgemeine Preis der Grundversorgung liegt derzeit erheblich unter den 2008 vereinbarten Preisen für "RWE-Erdgas 2011". Die Verbraucherzentrale hat bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden für "RWE 2011"-Kunden 1.784 Euro und für Grundversorgungs-Kunden lediglich 1.301 Euro errechnet. Differenz: 483 Euro
Wer den Gasanbieter wechselt, kann sogar noch mehr sparen: So unterbieten Mitbewerber den in "RWE 2011" vereinbarten Gaspreis aktuell um mehr als 40 Prozent.
Schriftliche Bestätigung
Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 von RWE zurückgewiesen wurde, weil die zweimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung Ende September 2010 wirksam wird. Diese Kunden fallen dann in die gesetzliche Grundversorgung, können aber auch jederzeit ihren Versorger wechseln.
Weitere Informationen
Gaspreise - Preiserhöhungen - Abrechnungen
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
