Verbraucherzentrale NRW fordert Deckelung der Zinsspanne bei Dispokrediten

Klage gegen zwei Banken wegen Mängeln in den Geschäftsbedingungen

Die Guthabenzinsen sind so niedrig wie nie - aber für Überziehungen des Girokontos bitten Banken und Sparkassen ihre Kunden zur Kasse wie eh und je. Zugleich haben Verbraucher kaum eine Möglichkeit zu erkennen, nach welchen Kriterien die Zinsen festgelegt werden. Die Verbraucherzentrale NRW geht deshalb nun juristisch gegen drei Institute vor.

Die Verbraucherzentrale hat drei Banken abgemahnt. Alle drei Institute verwenden Klauseln zur Zinsanpassung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verbraucher benachteiligen. Denn die Klauseln führen dazu, dass die Banken niedrigere Refinanzierungskosten nicht weitergeben.

Bereits im Herbst 2009 hatte die Verbraucherzentrale NRW anhand einer Stichprobe belegt, dass Banken und Sparkassen ihre niedrigeren Refinanzierungskosten nicht an Verbraucher weitergeben. Seither hat sich nichts verbessert.

Ausführlichere Informationen zur Klage und den Forderungen der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier. Zu Hintergrundinformationen zur Entwicklung der Dispozinsen gelangen Sie mit einem Klick auf den unten stehenden Link.

Diesen Beitrag verlinken:

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link786941A.html