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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

28.09.2010
Clean Labeling bei Lebensmitteln
Geschickte, jedoch überflüssige Marketingstrategie

VZ/NRW Der Verzicht auf Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Farb- und Konservierungsstoffe liegt in der Lebensmittelproduktion voll im Trend. Hersteller verpassen Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten durch ein weitgehendes "Nein" zur Chemie ein natürliches Image und machen dies auf ihren Produkte mit so genannten "Clean Labels " deutlich. "Doch die mit knappen Verzichtserklärungen gekennzeichneten Lebensmittel sind oft längst nicht so sauber und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: "Vielfach werden missliebige Zutaten kurzerhand durch scheinbar unverfängliche ersetzt. Die Aufwertung von Lebensmitteln durch Clean Labels ist ein geschicktes, jedoch hinsichtlich der Produktqualität ein überflüssiges Marketinginstrument." Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen nach einer Überprüfung von 151 mit Clean Labels ausgezeichneten Produkten. Bislang fehlen bei der industriellen Produktion von möglichst naturbelassenen Lebensmitteln nach Ansicht der Verbraucherschützer europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben, die Konsumenten beim Kauf eine sinnvolle Orientierung bietet.

"Clean Labeling" bezeichnet das Bestreben der Lebensmittelindustrie, bei verarbeiteten Produkten auf Inhaltsstoffe mit E-Nummern zu verzichten und diese durch andere Stoffe zu ersetzen. Spezielle Angaben auf der Verpackung – wie etwa "ohne Zusatzstoffe" oder "keine Konservierungsstoffe" – sollen Konsumenten auf einen Blick deutlich machen, dass es sich um kein überwiegend chemisch, sondern um ein möglichst natürlich hergestelltes Lebensmittelprodukt handelt. Um diesen Eindruck zu rechtfertigen, bedienen sich die Hersteller in den Augen der Verbraucherzentrale NRW eines geschickten Taschenspielertricks: "Bei den Produkten werden die künstlichen Stoffe einfach durch andere Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen."

So wurden bei 68 Produkten – die laut Verpackungsangabe zum Würzen auf Geschmacksverstärker – wie Glutamat – verzichten, andere geschmacksverstärkende Zutaten – zum Beispiel Hefeextrakte – verwendet. Doch Hefeextrakte enthalten ebenfalls Glutamat, was jedoch nicht angegeben werden muss. Rund zwei Drittel der Lebensmittel erhielten ihr Aussehen zum Anbeißen ausdrücklich nicht durch künstliche Farbstoffe, sondern ebenfalls durch andere Ingredienzien – etwa durch Rote-Beete-Saft oder Spinat, stellten die Verbraucherschützer fest. Auch bei der Verwendung von Aromastoffen griffen die Hersteller in die Trickkiste: Bei sieben von zehn Produkten, die laut Etikett "ohne künstliche Aromen" hergestellt wurden, verwendeten sie stattdessen Geschmackstoffe, die nicht als künstlich gelten, jedoch trotzdem aus dem Labor stammen. Der Wildwuchs an verwendeten Formulierungen (59 unterschiedliche Bezeichnungen bei 151 Produkten), die allesamt auf den Verzicht von Chemie hindeuten, ist für Verbraucher in ihrer großen Bandbreite höchst verwirrend.

Fazit des Clean-Labeling-Checks der Verbraucherzentralen: "Eine höhere Qualität bei Lebensmittelprodukten, die explizit auf bestimmte Zusatzstoffe verzichten, ist kaum erkennbar." Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung können ebenfalls möglichst naturbelassen produziert werden. "Bei dem derzeit vorherrschenden Kennzeichnungswirrwarr tragen die angeblich sauberen Labels eher dazu bei, Verbraucher beim Kauf eine falsche Verlässlichkeit vorzugaukeln", moniert die Verbraucherzentrale NRW. Sie fordert vom Gesetzgeber daher, klare rechtliche Regelungen für die Gestaltung und Verwendung von Clean Labels zu schaffen und Schlupflöcher zu schließen. So sollte auf einer Verpackung etwa die Angabe "ohne Geschmacksverstärker" nur dann zulässig sein, wenn weder Geschmacksverstärker noch Ersatzstoffe in der Herstellung verwendet werden.

Der Bericht "ohne Zusatzstoffe – Clean Labeling: Werbeaussagen kritisch beleuchtet" gibt's als kostenlosen Download unter
www.vz-nrw.de/cleanlabels.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link790551A.html