- Mobilität wird garantiert: Kommen Busse und Bahnen im jeweiligen Geltungsbereich eines NRW-Verkehrsverbunds

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Antragsformular beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorgelegt werden. - Finanzielle Entschädigung bei Bahnfahrten: Ausweichen auf andere Verkehrsmittel ist dagegen nicht so ohne weiteres möglich. Erreicht ein Zug den gewünschten Zielort zwischen 60 und 119 Minuten später als geplant, können Fahrgäste der Deutschen Bahn oder eines privaten Bahnunternehmens auf eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises pochen. Bei einer mehr als zweistündigen Verspätung gibt's die Hälfte des Ticketpreises zurück. Wer bei einer angekündigten Verspätung auf eine Beförderung verzichtet, erhält den kompletten Fahrpreis zurück. Kunden, die wegen Bummelei unterwegs ihre Bahnfahrt abbrechen, haben Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangspunkt und erhalten das Geld für nicht genutzte Verbindungen zurück. Wichtig: Für eine Rückerstattung müssen sich Bahnkunden die Verzögerung vom Zugpersonal schriftlich bestätigen lassen.
- Umstieg in einen anderen Zug: Bei einer Verspätung von mehr 20 Minuten können Bahnkunden in Nordrhein-Westfalen auf einen anderen Zug - ganz gleich ob nah oder fern – aufspringen. Allerdings müssen sie den Aufschlag bei einer Fernverbindung in der Regel erst mal vorstrecken. Gegen Vorlage der Quittung werden die Kosten vom jeweiligen Bahnunternehmen erstattet.
- Weiterfahrt per Taxi: Bis zu 80 Euro für eine Taxifahrt übernimmt ein Beförderungsunternehmen, wenn Bahnkunden nachts unter bestimmten Bedingungen stranden – etwa weil die letzte planmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn sich die Ankunft zwischen 24 und 5 Uhr um mehr als 60 Minuten verzögert. Achtung: Eine Rückerstattung gibt's nur, wenn der Wechsel in ein anderes preisgünstigeres Verkehrsmittel ausgeschlossen ist.
- Ausschlüsse bei Verspätungen: Bis zu einer Bagatellgrenze von 4 Euro, in Fällen höherer Gewalt – etwa bei Sturm- und Personenschäden –, bei Folgeschäden – zum Beispiel bei verpasstem Flug – oder bei verspätetem Fahrantritt, verursacht durch andere Verkehrsmittel, schauen Bahnkunden in die Röhre. Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.
Um Beschwerden rund um Verspätungen kümmert sich die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW.

