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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

10.11.2010
Deutsches Atomforum: Fraglicher Freibrief für Null-Emissionenwerbung

Ohne Erfolg blieb heute der Versuch der Verbraucherzentrale NRW, gegen eine Anzeigenkampagne des Deutschen Atomforums juristisch vorzugehen. Deren Werbespruch "CO2-Ausstoß = 0" für in Kernkraftwerken produzierten Strom hatten die Verbraucherschützer als unlauter moniert. Der Antrag auf Einstweilige Verfügung wurde heute vom Landgericht Berlin zurückgewiesen. "Bedauerlich, dass die Richter diesem Greenwashing nicht die rote Karte gezeigt haben", zeigt sich NRW-Ver­braucherzentralenvorstand Klaus Müller enttäuscht, "damit wurde ein Freibrief für die Null-Emissionenwerbung von Kernkraft ausgestellt. Doch weder wissenschaftliche Studien noch das Deutsche Atomforum selbst klammern den Energieaufwand für die Brennelementeherstellung in der Klimabilanz von Atomkraftwerken aus." Die Verbraucherzentrale NRW überlegt, in Berufung zu gehen.

Brennstäbe sind das Herzstück der Stromproduktion in Kernkraftwerken: Energieaufwändig – zumeist konventionell auf Basis fossiler Brennstoffe – hergestellt, müssen sie regelmäßig ausgewechselt werden, um die Atom­meiler in Betrieb zu halten. Folgerichtig – so die Auffassung der Verbrau­cherzentrale NRW –, dass die Brennelementeherstellung als untrennbarer Bestandteil der Stromproduktion in der Klimabilanz von Kernkraftwerken zwingend berücksichtigt wird. Die Werbung "CO2 = 0" des Deutschen Atomforums – einem Verein, dem rund 100 Mitglieder, vor allem Unter­nehmen der Energiewirtschaft angehören, mahnten die Verbraucher­schützer Ende September wegen unlauterer Werbung ab. Unter anderem in Zeitungsanzeigen und im Internet hatte der Verein diese blitzsaubere Klimabilanz von Atommeilern suggeriert. Genau nachgerechnet müssten aber 100.000 PKW mindestens drei Jahre lang fahren, um sich dem CO2-Ausstoß der deutschen Atomkraftwerke zu nähern.

Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen diese Werbung heute ab. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Übrigens: Die beanstandeten Anzeigen finden sich inzwischen nicht mehr auf der Startseite des Deutschen Atomforums.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link806081A.html