Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben: "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagegen ist schlicht zu halbherzig, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten" bedauert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. Diese Ansicht setzt sich auch zunehmend in der Politik stärker durch. So machte sich NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel unmittelbar nach seinem Amtsantritt im September mit einer Initiative im Bundesrat für eine rasche Gesetzesverschärfung stark. Dem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auch die Länder Rheinland Pfalz und Berlin angeschlossen. Gemeinsam fordern sie eine nachträgliche Bestätigung des Verbrauchers. Auch das Bundesverbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher – per Brief oder E-Mail – wirksam werden dürfen. "Mit Hilfe dieser Bestätigungslösung verlieren lästige Werbeanrufe ihren Reiz, weil diese Regel verhindert, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden. Zudem müssen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden", appelliert Remmel an die Bundesregierung, gesetzlich einen wirkungsvollen Schlussstrich zu ziehen und dem einträglichen Geschäft von dubiosen Anbietern und Call-Centern den Boden zu entziehen.
Dass rascher Handlungsbedarf besteht, belegen die von März bis Ende November bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Beschwerden: Nur knapp ein Prozent der Verbraucher gab an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurden bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt.
Die bundesweiten Daten decken sich mit den 27.832 Verbraucherbeschwerden in Nordrhein-Westfalen: Jedem dritten ungewollt Angerufenen wurde im bevölkerungsstärksten Bundesland ein Vertrag untergeschoben – in den meisten Fällen ebenfalls für ein Gewinnspiel oder eine Lotterieteilnahme. Lediglich 305 Verbraucher räumten ein, dass sie zuvor mit einem Werbeanruf einverstanden waren.
Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", erläutert NRW-Verbraucherzentralenchef Müller: "Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nun nicht mehr aus, vorsorglich nur private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden."
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