1. Der Ausgabeaufschlag
2. Die Verwaltungsgebühr
3. Die Depotbankgebühr
4. Die Performance Fee (erfolgsabhängige Gebühr)
5. Transaktionskosten
6. Sonstige Kosten
1.) Ausgabeaufschlag:
Der Ausgabeaufschlag fällt beim Kauf an. Je nach Form des Investmentfonds kann er relativ gering sein, zum Beispiel ein Prozent bei Geldmarktfonds. Er kann aber auch deutlich höher sein wie bei Aktienfonds, wo fünf Prozent keine Seltenheit sind. Dies bedeutet, dass bei einer monatlichen Sparrate von 50 Euro beim Geldmarktfonds für 49,50 Euro Anteile erworben werden, beim Aktienfonds hingegen nur für 47,61 Euro (47,61 = 100 Prozent und 50,00 = 105 Prozent).
2.) Verwaltungsgebühr:
Die Verwaltungsgebühr liegt im Regelfall zwischen null und zwei Prozent. Oft ist die Verwaltungsgebühr etwas höher, wenn der Ausgabeaufschlag gering ist und umgekehrt. Die Verwaltungsgebühr wird - einmal im Jahr oder auch monatlich - aus dem Fonds bezahlt. Wenn die Gebühr zum Beispiel 1,2 Prozent ist und der Fondswert 10.000 Euro, beträgt die Gebühr 120 Euro im Jahr (oder 10 Euro im Monat) und das neue Fondsvermögen noch 9.880 Euro.
3.) Depotbankgebühr:
Die Investmentgesellschaft hinterlegt das Fondsvermögen bei einer sogenannten Depotbank. Für das Führen dieses Depots wird eine Depotbankgebühr erhoben, die im Regelfall aus dem Fondsvermögen bezahlt wird.
4.) Performance Fee:
Die Performance Fee ist eine erfolgsabhängige Gebühr. Wenn ein aktiv gemanagter Fond eine bessere Wertentwicklung aufweist als ein vorher festgelegter Vergleichsindex, wie zum Beispiel der DAX, wird die Performance Fee gezahlt. Wenn eine Performance Fee von 20 Prozent vorgesehen ist, bedeutet dies zum Beispiel: Ein Kunde hat ein Fondsvermögen in Höhe von 20.000 Euro. Der Fonds hat in diesem Jahr sechs Prozent Plus gemacht, der Vergleichsindex nur vier Prozent. Das Mehr an Rendite von zwei Prozent sind 400 Euro. Davon bekommt die Gesellschaft 20 Prozent, also 80 Euro.
Performance Fees sind an ganz unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Die Investmentgesellschaft profitiert an einem besseren Abschneiden im Vergleich mit dem Vergleichsindex, muss sich aber nicht zwangsweise auch an Verlusten beteiligen, falls der Index besser war. Es ist auch möglich, dass Anleger Performance Fees zahlen müssen, obwohl der Fonds Verluste gemacht hat. Wenn der Vergleichsindex zehn Prozent Minus gemacht hat, der Fonds aber nur sechs Prozent Minus, war er besser als der Vergleichsindex. Dann lässt die Investmentgesellschaft es sich vergüten, dass der Fond zwar Verluste gemacht hat, aber eben nicht so viel wie andere.
5.) Transaktionskosten:
Transaktionskosten entstehen, wenn im Fonds eine Umschichtung stattfindet. Dies bedeutet, dass einige Wertpapiere verkauft werden und andere dafür gekauft werden. Bei einer solchen Umschichtung entstehen Transaktionskosten, die von den Anlegern bezahlt werden. Je öfter umgeschichtet wird, desto mehr Gebühren müssen gezahlt werden und desto geringer ist die Rendite. Auf die Frage, wie hoch Transaktionskosten denn sind, ist eine Antwort kaum möglich, da in diesem Bereich aufgrund mangelnder Transparenz eine Ausweisung der relevanten Daten kaum oder nur unzureichend geschieht.
6.) Sonstige Kosten
Der Fantasie sind bei den sonstigen Kosten kaum (rechtliche) Grenzen gesetzt. So kann es passieren, dass Anleger nicht nur den Ausgabeaufschlag beim Kauf bezahlen, sondern auch einen Rücknahmeabschlag bei der Rückgabe der Anteilsscheine. Und wenn ein Fonds Geld einnimmt, weil er Wertpapiere verleiht, dann kassiert die Gesellschaft dafür oft auch eine Gebühr. Hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Fondsunterlagen und des amtlichen Verkaufsprospekts um herauszufinden, welche sonstigen Kosten anfallen können.
Eine Hilfe beim Vergleich von Fonds anhand der anfallenden Kosten ist die Total Expense Ratio (TER). Die TER ist eine Gesamtkostenquote, die für Transparenz sorgen soll. Dies gelingt allerdings nur zum Teil. Grund ist, dass in der TER nicht alle Kosten enthalten sind. So sind weder die Ausgabeaufschläge enthalten, noch die erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees). Die Aussagekraft der TER ist daher begrenzt.
Auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW finden Sie auch weitere Informationen über die Geldanlage mit Investmentfonds.



