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Gewinnspielwerbung - Die Maschen der Firmen

Was tun, wenn der Preis nicht herausgerückt wird?

Ist die Gewinnbenachrichtigung eindeutig so formuliert und gestaltet, dass der Empfänger schon mit Erhalt des Schreibens namentlich als Gewinner feststeht, sollte der Absender zunächst schriftlich aufgefordert werden, den Gewinn bis zu einer gesetzten Frist herauszurücken. Allerdings lassen sich viele dubiose Gewinnspielfirmen nicht von schriftlichen Zahlungsaufforderungen beeindrucken.

Haben vermeintliche Glückspilze gleichzeitig mit der Gewinnanforderung Ware bestellt, besteht die Möglichkeit, den Gewinnanspruch gegen den Kaufpreis der gelieferten Ware aufzurechnen. Betroffene sollten sich in diesem Fall jedoch vorher rechtlichen Rat einholen, um sicher zu sein, dass sie überhaupt Anspruch auf einen Gewinn haben.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link8888A.html