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Vorsicht vor dem Reiseschutz

Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren

Gefahr beim Einsatz von Kreditkarten mit 3D-Sicherheitsverfahren

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren benutzen. Dieses Verfah­ren heißt bei Visa "Veryfied by Visa" und bei Mastercard "MasterCard securecode". Es bestehen Zweifel an der Sicherheit des Systems, zudem drohen Kunden finanzielle Nachteile, wenn unberechtigte Abbu­chungen auf dem Konto auftauchen.

Kreditkarten Sicherheit
Bild: rgbstock.com / creditcardsecurity

Statt mehr Sicherheit höheres Risiko
Die Lage ist paradox. Eigentlich sollte das 3D-Sicherheitsverfahren von Visa und Mastercard die Zahlung mit der Kreditkarte im Internet sicherer machen. Dazu sollten Kunden beim Kauf eine ihnen zugewiesene per­sönliche Geheimzahl angeben, um sich gegenüber dem Kreditkartenun­ternehmen zu autorisieren.

Was auf den ersten Blick vorteilhaft scheint, birgt für Kunden jedoch erhebliche Risiken. So könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen.

Ärgerlich dabei: Bisher mussten Kunden nicht damit rechnen, dass sie im Fall eines Kreditkarten-Missbrauchs beim Onlineshopping auf dem Schaden sitzen bleiben. Schließlich wurde kein Beleg unterschrieben.


Zweifelhafter Umgang mit der Haftung

Das sieht bei Zahlungen mit dem 3D-Sicherheitsverfahren anders aus. Hier besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Dabei wird angenommen, dass der Miss­brauch nur deshalb entstehen konnte, weil der Kunde fahrlässig mit dem 3D-Sicherheitsverfahren umgegangen sei. Die Folge: Der Kunde bleibt auf dem finanziellen Schaden ganz oder teilweise sitzen, wenn er keine Manipulation nachweisen kann.

Zwar haben Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken erklärt, dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-Fällen nicht auf den für die Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollen. Doch in der Praxis hält sich nicht jedes Geldinstitut an das Versprechen. So weigert sich beispielsweise die Advanzia Bank im Fall einer Lehrerin, die das 3D-Verfahren nutzte, den Schaden zu ersetzen.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link918271A.html