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Ziele
Mehr als 4.600-mal haben enttäuschte Schnäppchenjäger bis Ende Dezember 2011 in unserem Forum "Stopp den Lockvogel" Dampf abgelassen: Statt des erhofften Sonderangebots mussten sie sich zumeist schon am ersten Abverkaufstag ein "Leider schon ausverkauft!" seitens des Personals anhören. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Reihe von Unternehmen wegen unlauterer Werbung abgemahnt und ein Verfahren gegen LiDL vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.
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Ihre Rechte
Händler müssen Produkte, für die sie werben, "angemessen" lange vorrätig halten. Als "angemessen" gelten gemeinhin zwei Tage. Die tägliche Praxis sieht anders aus. Als Kunde, der mit Werbung irreführend angelockt wurde, haben Sie so gut wie keine Rechte und stehen Anbietern eher ohnmächtig gegenüber.
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Stand
"Unseriöses Verhalten", ... "Bauernfängerei", ... "Finte, um die
Leute in die Läden zu locken", ... "das ist unlauterer Wettbewerb" - so beurteilen Verbraucherinnen und Verbraucher Lockvogelwerbung. Lesen Sie hier, welchen Frust Betroffene schieben.
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Richter Hammer in Benutzung
Mit Lockvogel-Angeboten beschäftigen sich Gerichte Jahr für Jahr. Ob Justitia Werbung als "irreführend" tadelt, hängt von zahlreichen Aspekten wie der Erwartung der Kunden, der Aufmachung der Anzeige, der Art der Produkte und der Bedeutung der Firma ab.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link321922A.html